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Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug oder Ihren Anhänger nicht mehr nutzen wollen, können Sie diese außer Betrieb setzen lassen. Wurde Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie es jetzt auch online außer Betrieb setzen lassen.
Aktuelles
Von Samstag, 6. Dezember bis Sonntag, 7. Dezember 2025 findet in der Zeit von 9 bis voraussichtlich 15 Uhr ein Wartungstermin statt. In dieser Zeit kann es zu Unterbrechungen in unseren Online-Services kommen.
Fahrzeuge abmelden
Beschreibung
Sie können die Außerbetriebsetzung (Abmeldung oder Stilllegung) eines Fahrzeuges beantragen. Zwischen einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung wird nicht mehr unterschieden. Das Verfahren ist bei allen Fahrzeugen und Anhängern dasselbe.
Das Hauptzollamt und Ihre Versicherung werden automatisch benachrichtigt.
Online-Services
Zur Nutzung des Online-Services muss Ihr Fahrzeug:
aktuell in der Stadt Kassel zugelassen sein
eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben) besitzen
Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes (werden seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben) besitzen (QR-Code auf Siegel sichtbar)
Details zum Online-Service
Daten eingeben
Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Aufforderung freilegen
Stempelplakette von allen Kennzeichen nach Aufforderung abziehen (darunter wird jeweils der Sicherheitscode sichtbar)
Codes übertragen und Daten vervollständigen
Gebühren direkt mit PayPal, Mastercard oder Visacard bezahlen.
Bescheid sofort herunterladen & das Fahrzeug ist abgemeldet
Eine Außerbetriebsetzung kann im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden und ist nicht Wohnort bezogen. Bitte beachten Sie: Bei Nutzung unseres Online‐Services muss Ihr Fahrzeug in der Stadt Kassel zugelassen sein. Wenn Ihr Fahrzeug im Landkreis Kassel zugelassen ist, informieren Sie sich bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Fristen
Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen anschließend wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs oder die Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs verwenden möchten, ist unbedingt eine Reservierung des Kennzeichens erforderlich. Diese Reservierung kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, nicht aber bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Sie haben bei der Abmeldung Ihres Fahrzeuges die Möglichkeit, das Kennzeichen für Sie als Halter für zwölf Monate für dasselbe Fahrzeug (mit der dazugehörigen FIN) zu reservieren.
Eine Nutzung der Reservierung für ein anderes Fahrzeug ist nur für 90 Tage bei einer Zulassung im Rahmen einer Vorsprache in einer der Zulassungsstellen möglich. Online kann die Reservierung nicht umgewidmet oder anderweitig genutzt werden.
Die Änderungen werden am Tag der persönlichen Vorsprache in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Bei Nutzung des Online-Services ist die Abmeldung sofort wirksam.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass und elektronischer Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
aktuelle Kennzeichenschilder
blaues Fahrtenbuch und rotes Fahrzeugscheinheft (bei Abmeldung eines dauerroten Kennzeichens)
Zusätzlich bei Verwertung(umgangssprachlich "Verschrottung")des Fahrzeuges:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
den Verwertungsnachweis einer anerkannten Verwertungsstelle
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich bei persönlicher Vorsprache in der Regel auf einen Betrag von 16,80 Euro.
Bei einer internetbasierten Außerbetriebsetzung auf einen Betrag von 2,70 Euro.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)
Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)
Was sollte ich noch wissen?
Kann ich mit dem Fahrzeug von der Zulassungsbehörde wieder nach Hause fahren? Mit den ungestempelten Kennzeichen können Sie auf dem am Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr fahren. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden. Besonderheiten bei Rückfahrten mit dem abgemeldeten Fahrzeug, wenn im gleichen Zusammenhang ein neues Fahrzeug, mit derselben Kennzeichenkombination, zugelassen werden soll In diesem Fall müssen die entstempelten Kennzeichenschilder wieder am alten Fahrzeug angebracht werden und der schriftliche Nachweis über die Außerbetriebsetzung ist mitzuführen. Für das neue Fahrzeug sind neue Kennzeichenschilder (gleiche Kombination) zu erwerben, die dann mit den aktuellen Plaketten versehen werden. In diesem Fall wird die Gebühr gemäß der Wunschkennzeichen-Reservierung erhoben.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
Sie können jetzt auch bequem Online-Services für die Neuzulassung, Wiederzulassung und alle Varianten der Umschreibung von Fahrzeugen nutzen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung erspart Ihnen den Weg in eine Zulassungsstelle.
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