Beschreibung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) erfolgt, wieder auf Sie zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich, sofern Sie die alte Kennzeichenkombination nicht beibehalten möchten.
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Wiederzulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn:
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (ausgefüllte eVB-Nummer muss mitgeführt werden) und
- die bei der Außerbetriebsetzung reservierten und fahrzeugbezogenen Kennzeichen (eine Änderung der Kennzeichenkombination zwischen der zurückliegenden Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung ist nicht möglich!) am Fahrzeug angebracht sind.
Dazu können Sie auch unseren Online‐Service nutzen und Ihr Fahrzeug jederzeit direkt von zu Hause aus wieder zulassen.
Online-Services
Zur Nutzung des Online-Services muss Ihr Fahrzeug:
- zuletzt nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein
- aktuell abgemeldet sein
- eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben) haben
- eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (wird seit 2018 ausgegeben) haben
- amtliche Kennzeichen haben
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzen
Zur Nutzung des Online-Services benötigen Sie:
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
- Ausweis‐App2 ( Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Öffnet in einem neuen Tab))
- geeignetes Smartphone ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) oder
Kartenlesegerät ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB‐Nr.)
- IBAN des Fahrzeughalters für das SEPA‐Lastschriftverfahren der KFZ‐Steuer (wird im Online‐Service automatisch erteilt)
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Anschrift
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar