Beschreibung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) erfolgt, wieder auf Sie zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich, sofern Sie die alte Kennzeichenkombination nicht beibehalten möchten.
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Wiederzulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn:
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (ausgefüllte eVB-Nummer muss mitgeführt werden) und
- die bei der Außerbetriebsetzung reservierten und fahrzeugbezogenen Kennzeichen (eine Änderung der Kennzeichenkombination zwischen der zurückliegenden Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung ist nicht möglich!) am Fahrzeug angebracht sind.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
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Zur Terminvereinbarung der KFZ-Zulassungsstellen
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115