Verbindendes Element der Kampagne ist das Muster. Es wurde aus dem Stadtwappen Kassels extrahiert und findet Anwendung auf jeglichen Materialen der Rücksichtnahme‐Kampagne.
Das Kleeblatt wurde dafür vereinzelt und durch Abstraktion leicht angepasst. Die Kleeblätter sollen für alle Menschen stehen, die in Kassel leben, arbeiten oder zu Besuch kommen. Es wird jedes Jahr in einer unterschiedlichen Farbkombination Anwendung finden. Dies spiegelt Vielfältigkeit und Veränderung wider und lässt die Kampagne in verschiedenen Farben erstrahlen. Durch die sich jährlich ändernde Farbkombination wird dazu beigetragen, dass die Wahrnehmung und Sichtbarkeit der Kampagne erhalten bleibt.
Das Ziel: Mehr Einklang auf der Straße
In der Stadt Kassel sind jeden Tag viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Rollstuhl, Roller oder E‐Scooter, in Bus und Bahn oder auch mit dem Auto unterwegs. Dies geschieht an vielen Stellen in gutem Einklang und mit gegenseitiger Rücksichtnahme – manchmal kommt es zu Ärger, Drängelei oder sogar zu rücksichtslosen Verhalten.
Das vorliegende Konzept soll die gegenseitige Rücksichtnahme in den Fokus rücken, zu öffentlicher und privater Reflexion einladen und damit einen Beitrag zur Förderung insbesondere der wenig‐ und nichtmotorisierten Verkehrsarten leisten. Hierbei geht es nicht nur um die klassischen Konflikte Fuß vs. Rad oder Auto vs. Rad. Es soll vielmehr eine möglichst große Bandbreite von Situationen berücksichtigt werden.
Das Ziel der Kampagne ist es, für mehr Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu werben und die Menschen zu sensibilisieren.
Der Ansatz: Miteinander tut mir gut!
Die Idee dabei: Rücksicht zu nehmen, ist keine lästige Pflicht, sondern Balsam für das eigene Selbstbild. Forschungsergebnisse zeigen: Wer anderen gegenüber Rücksicht übt, bekommt davon selbst ein gutes Gefühl.
Rücksicht trägt sich nicht von allein
Das wichtigste Element der Kampagne sind die Menschen, an die sie sich richtet. Alle Menschen in und aus Kassel sind dazu eingeladen, an den Aktionen der Kampagne teilzunehmen oder auch zu diesem Anlass mit anderen Menschen über ein Miteinander im Straßenraum ins Gespräch zu kommen. Vor allem aber gilt es aktiv mitzumachen, das eigene Verhalten zu reflektieren und mit gutem Beispiel voranzugehen. Denn Rücksicht steht jedem und jeder gut!
Das verbindende Kleeblatt‐Muster wird im Rahmen der Kampagne an vielen Stellen zu sehen sein. Dazu gehören unter anderem auch Kleidungsstücke ganz nach dem Motto: ›Rücksicht schmückt Dich‹.
Wie kam es zu der Kampagne „Rücksicht schmückt Dich“?
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hat den Magistrat der Stadt beauftragt, eine dauerhaft angelegte Kampagne für mehr Rücksichtnahme im Verkehr, die alle Verkehrsarten adressiert, in Verbindung mit fördernder Öffentlichkeitsarbeit für den Rad- und Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr aufzulegen.
Das Straßenverkehrs‐ und Tiefbauamt hat gemeinsam mit externen Fachleuten die Kampagne ›Rücksicht schmückt Dich‹ entwickelt. Die Idee: Rücksicht zu nehmen, ist keine lästige Pflicht, sondern Balsam für das eigene Selbstbild!
Elemente der Kampagne
Rücksicht ist ein vielschichtiges Feld, dass auf verschiedensten Ebenen Anwendung findet. Ebenso vielfältig zeigt sich die Kampagne mit all ihren Bausteinen. Es gibt verschiedene Elemente und Aktionen, die auf das wichtige Thema der gegenseitigen Rücksichtnahme aufmerksam machen. Es sollen alle Menschen angesprochen werden – wer hat schon einige der Elemente entdeckt oder waren sogar ein Teil einer Aktion?
Neben den klassischen Elementen einer Print-Kampagne (zum Beispiel Flyer, Plakate und Banner) haben wir den Fokus auch bewusst auf Aktionen (zum Beispiel im Supermarkt oder im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche) gesetzt, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus haben wir uns noch ganz andersartige Formate ausgedacht – wussten Sie zum Beispiel, dass es einen eigens für die Kampagne komponierten Song über Rücksichtnahme gibt?
-
Printmedien - Ganz groß, ganz klein und alles dazwischen!
Von klein bis groß: Es gibt in vielen Kasseler Cafés oder Restaurants Postkarten der Rücksichtnahme-Kampagne. Diese dürfen gerne mitgenommen, versendet oder am heimischen Kühlschrank aufgehängt werden. Zu bestimmten Ereignissen gibt es Sonderpostkarten, halten Sie gerne Ausschau danach und verschicken Sie Grüße aus Kassel! Es gibt aber auch ganz große Elemente, denn Kassel schreibt sich Rücksicht auf die Fahne: Immer mal wieder werden die Flaggen vor dem Rathaus und im Stadtgebiet durch die Rücksichtnahme Flaggen ersetzt. Darüber hinaus sind sowohl an der Rathausfassade als auch an verschiedenen städtischen Brücken und weiteren Orten immer wieder Banner der Kampagne zu finden. Haben Sie schon welche entdeckt?!
Ob ganz klein oder ganz groß; auf der Straße als Piktogramm, mit großer Beklebung an der Tram oder als kleine Werbung auf dem Leih-Fahrrad – der Werbemöglichkeiten sind in der Hinsicht fast keine Grenzen gesetzt! Viel Freude beim Entdecken der Printmedien in Kassel!
-
„Rücksicht schmückt dich“ ist auch online aktiv
Wir finden die Kampagne „Rücksicht schmückt Dich“ richtig gut. Sie auch? Damit Sie auf dem Laufenden bleiben über unsere Kampagne und die verschiedenen Aktionen, fassen wir hier auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, gibt es auch in den Sozialen Medien immer mal wieder Informationen, Bilder und Erinnerungen zu „Rücksicht schmückt Dich“.
Unter #rücksichtschmücktdich können Sie unsere Kampagne gerne taggen – vielleicht wenn Sie an den Fahnen vor dem Rathaus vorbeilaufen oder eine unserer Postkarten entdecken! Teilen Sie das gerne in den Sozialen Medien. Wir freuen uns drauf!
-
Aktionen: Wir alle sind Teil der Kampagne!
Miteinander ins Gespräch kommen und für die verschiedenen Sichtweisen im Straßenverkehr sensibilisieren – auch das ist ein wichtiger Baustein der Kampagne.
Jährlich werden daher Rücksichtnahme-Aktionen auf dem Mobilitätsfest im Rahmen der europäischen Mobilitätswoche auf die Beine gestellt. Aber wir sind nicht nur im Straßenraum unterwegs! Eine Rücksicht-schmückt-Dich-Aktion im Supermarkt gab es nämlich auch. Dort konnten alle interessierten Personen in die Rolle von Autos, Fahrrädern und Fußgängern schlüpfen und über Rücksicht im Straßenverkehr ins Gespräch kommen.
Das Kleeblattmuster zeigt die verbindende Funktion: Das „Mehr“ an Rücksichtnahme soll von allen Menschen für alle Menschen sein. Daher haben wir Fotoshootings zur Kampagne nicht nur mit professionellen Models, sondern auch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Kassel veranstaltet – das Kampagnenmotto „Rücksicht schmückt Dich“ haben wir nämlich wörtlich genommen! Es wurden Kleidungsstücke mit Rücksicht-Muster speziell für die Kampagne entworfen und hergestellt. Diese wurden von dem Kasseler Unternehmen soki lokal und aus nachhaltigen Materialen in der eigenen Schneiderei produziert. Sie tauchen auf Plakaten und anderem Bildmaterial auf.
Und wer weiß, vielleicht schmückt Sie auch bald ein „Rücksicht-schmückt-Dich“-Kleidungsstück?
-
Weitere Elemente
Was fürs Auge: An einigen Stellen in der Stadt gibt es mehr Nutzungsansprüche als verfügbare Fläche. Für diese Gegebenheiten wurde eine Reihe von Piktogrammen entwickelt, die mit dem Slogan „Rücksicht schafft Platz“ auf die Bedeutung und Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme in Form von Bodenmarkierungen hinweist.
Was für die Ohren: Seit mehr als 10 Jahren spielt „Herr Müller und seine Gitarre“ nun schon mitreißende Kinder‐ und Familienkonzerte im Raum Kassel. Gemeinsam mit der Stadt Kassel wurde der Rücksicht-Song „Rücksicht schmückt Dich“ geschrieben. Dieser kann hier (Link einfügen) angehört werden, er ist auch auf allen gängigen Streaming Plattformen zu finden. Haben Sie schon reingehört?
Aktionen – machen Sie mit!
Hier informieren wir über aktuelle und vergangene Aktionen der Rücksichtname Kampagne. Kommen Sie gerne zu einer der nächsten Veranstaltungen, wir freuen uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
2024
- Fotoshootings für Print‐ und Online Kampagne
Im Straßenraum an verschiedenen Stellen in Kassel wurden Fotoshootings mit unseren Rücksichtnahme‐Models durchgeführt. So entsteht Bildmaterial für Plakate, Social Media und Internet. Haben Sie bei Ihrem Weg durch Kassel vielleicht unsere Rücksichtnahme‐Models beim Ablichten beobachten können oder waren sogar Teil des Fotoshootings?
- Aufmerksamkeits‐Banner im Stadtgebiet
Neue Fahrradzonen und Fahrradstraßen sorgen im Stadtgebiet teils aus Unkenntnis über den Inhalt der unterschiedlichen Regelungen, teils aus Gründen mangelnder Rücksichtnahme immer wieder für Unsicherheiten und Frust im gemeinsam genutzten Straßenraum. Gleichzeitig wird regelmäßig über brenzlige Situationen auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und an Zebrastreifen berichtet. Immer wieder wird der Wunsch an die Stadt herangetragen, die geltenden Regeln doch sichtbarer zu machen. An ausgewählten Stellen im Stadtgebiet wurden daher Banner platziert. Diese nehmen die Notwendigkeit der Rücksichtnahme im Straßenverkehr im Allgemeinen und mehrere ausgewählte Verkehrsregeln ganz konkret in den Blick. Die an Bauzäunen befestigten und grafisch gestalteten Planen sind temporäre Blickfänge und sind jeweils für ca. 14 Tage vor Ort.
- Mobilitätstag am Hauptbahnhof
Beim Mobilitätstag 2024 am Hauptbahnhof konnte über die Kampagne ins Gespräch gekommen werden und es gab kleine Überraschungen für Groß und Klein.
2023
- Postkartenaktion
In 2023 wurden in vielen Kasseler Cafés oder Restaurants Postkarten der Rücksichtnahme‐Kampagne verteilt. Diese dürfen gerne mitgenommen und versendet oder am heimischen Kühlschrank aufgehängt werden. Zu bestimmten Ereignissen wird es in den nächsten Jahren Sonderpostkarten geben, halten Sie gerne Ausschau danach. - Rathausbanner und Fahnen
Flagge zeigen! Kassel schreibt sich Rücksicht auf die Fahne: Immer mal wieder wurden die Flaggen vor dem Rathaus und im Stadtgebiet durch die Rücksichtnahme Flaggen ersetzt. Darüber hinaus sind sowohl an der Rathausfassade als auch an verschiedenen städtischen Brücken und weiteren Orten auch in den nächsten Jahren Banner der Kampagne zu finden. Halten Sie die Augen offen! - Mobilitätstag am Hauptbahnhof
Im Rahmen des Mobilitätstages 2023 am Hauptbahnhof waren Interessierte eingeladen an einem Foto‐Shooting teilzunehmen und sich in den eigens für die Kampagne entwickelten Kleidungsstücken und Accessoires professionell fotografieren zu lassen. So konnten diese Menschen zeigen: Rücksicht steht mir sehr gut! Die Fotos können unter dem Abschnitt "Diese Menschen schmücken sich schon mit Rücksicht" angesehen werden. - „Rücksicht schmückt Dich“ im Supermarkt
Mit einer Aktion hat die Stadt Kassel im Rahmen von ›Rücksicht schmückt Dich‹ auf das Miteinander im Straßenraum — oder eben: zwischen Supermarkt‐Regalen — aufmerksam gemacht. Vom 7. bis 14. Oktober 2023 konnten Einkaufende im EDEKA Aschoff in der Frankfurter Straße in die Rolle von Autos, Fahrrädern und Fußgängern schlüpfen und über Rücksicht im Straßenverkehr ins Gespräch kommen. - Rücksicht‐ Song „Rücksicht schmückt Dich“ mit Herrn Müller und seiner Gitarre
Seit mehr als 10 Jahren spielt „Herr Müller und seine Gitarre“ nun schon mitreißende Kinder‐ und Familienkonzerte im Raum Kassel. Herr Müller versteht es zu begeistern und lässt nach seinen Auftritten stets gut gelaunte Konzertbesucher zurück. Sein Repertoire ist groß, denn der Musiker war in den vergangenen Jahren fleißig. Gemeinsam mit der Stadt Kassel wurde der Rücksicht‐ Song „Rücksicht schmückt Dich“ geschrieben. Dieser kann hier (Öffnet in einem neuen Tab)angehört werden, er ist auch auf allen gängigen Streaming Plattformen zu finden.
„Bleiben Sie gerne über diese Webseite und über die Sozialen Medien auf dem Laufenden, denn viele weitere Aktionen kommen noch“
Wenn Sie weitere Ideen für Aktionen haben oder sich selbst einbringen möchten, schreiben Sie uns gerne.
Diese Menschen schmücken sich schon mit Rücksicht
Am Mobilitätstag 2023 gab es die Möglichkeit sich mit verschiedenen Kleidungsstücken und Accessoires der Kampagne fotografieren zu lassen. Diese Möglichkeit wurde von vielen Menschen genutzt. Danke, dass Sie sich mit Rücksicht schmücken!
Rücksicht nehmen...
Hier werden verschiedene Gegebenheiten im Straßenverkehr dargestellt, bei denen Rücksichtnahme eine Verbesserung für alle bedeutet. Dabei werden die grundlegenden Regeln der Straßenverkehrsordnung in den verschiedenen Bereichen erklärt und ein rücksichtvolles Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmenden dargestellt.
...in einer Fahrradzone
Eine Fahrradzone ist ein Netz aus mehreren Straßen, so wie wir es von Tempo-30-Zonen kennen. In einer Fahrradzone hat der Radverkehr besondere Rechte. Hier dürfen Kraftfahrzeuge lediglich fahren, wenn es durch ein Zusatzschild (z.B. Anlieger frei) kenntlich gemacht wird. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, auch wenn ein Kraftfahrzeug dann nicht überholen kann. Es gilt Tempo 30 und an Einmündungen ist rechts vor links zu beachten.
- ... mit dem Fahrrad in einer Fahrradzone
Auch wenn Radfahrende hier besondere Rechte haben, gilt es immer, Rücksicht auf alle zu nehmen. Dabei ist es zusätzlich wichtig, nicht auf sein Recht zu beharren, wenn damit Gefahrensituationen vermieden werden können. - ... zu Fuß in einer Fahrradzone
Für die Zufußgehenden gelten die gleichen Regeln wie in einer normalen Straße. Es muss auf den Verkehr geachtet und vor dem Queren geschaut werden. - ... mit dem Auto in einer Fahrradzone
Autofahrende sind in einer Fahrradzone zu Gast. Auch wenn vorausfahrende Fahrräder verhindern, dass 30 km/h gefahren werden kann, gilt es besonders Rücksicht zu nehmen und die Radfahrenden nicht zu gefährden. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Beim Überholen muss, wie sonst auch, ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
... in einer Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr, ähnlich wie bei einer Fahrradzone, besondere Rechte und Priorität. Der Radverkehr hat Vorrang und Kraftfahrzeugverkehr darf lediglich in einer Fahrradstraße verkehren, wenn die Beschilderung dies erlaubt. Es gilt Tempo 30. Im Gegensatz zu einer Fahrradzone handelt es sich aber hier um eine Strecke, d.h. um eine einzelne Straße. Dort gilt aber in den meisten Fällen nicht rechts vor links, stattdessen haben die Verkehrsteilnehmenden i.d.R. auf der Fahrradstraße Vorfahrt.
- … mit dem Fahrrad in einer Fahrradstraße
Auch wenn Radfahrende besondere Rechte haben, gilt es immer, Rücksicht auf alle zu nehmen, besonders auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmende. Dabei ist es zusätzlich wichtig, nicht zwingend auf sein Recht zu beharren, wenn damit Gefahrensituationen vermieden werden können. - … zu Fuß in einer Fahrradstraße
Für Zufußgehende gelten die gleichen Regeln wie in einer normalen Straße. Es muss auf den Straßenverkehr geachtet und vor dem Queren geschaut werden. - … mit dem Auto in einer Fahrradstraße
Autofahrende sind in einer Fahrradstraße zu Gast. Auch wenn vorausfahrende Fahrräder verhindern, dass 30 km/h gefahren werden kann, gilt es, besonders Rücksicht zu nehmen und die Radfahrenden nicht zu gefährden. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Beim Überholen muss, wie sonst auch, ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
... in einer Fußgängerzone
Eine Fußgängerzone ist ein besonderer Schutzraum für Zufußgehende. Andere Verkehrsteilnehmende dürfen nur einfahren, wenn es die Beschilderung erlaubt. Zufußgehende haben Vorrang.
- … mit dem Fahrrad in einer Fußgängerzone
Sofern es die Beschilderung erlaubt, dürfen Radfahrende in einer Fußgängerzone fahren. Es gilt aber Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksicht auf die Zufußgehenden. Wenn keine Freigabe durch eine Zusatzbeschilderung erfolgt, dürfen Radfahrende selbstverständlich die Fußgängerzone passieren, jedoch nur, wenn sie absteigen und das Rad schieben. Selbiges gilt für E-Scooter. - … zu Fuß in einer Fußgängerzone
Auch, wenn man als zufußgehende Person Vorrang in einer Fußgängerzone hat, gilt es dennoch sich rücksichtsvoll zu verhalten. Manchmal müssen Lieferverkehr, Rettungsfahrzeuge oder andere Kraftfahrzeuge eine Fußgängerzone durchqueren. Diese sollten nicht blockiert werden. - … mit dem Auto in einer Fußgängerzone
Grundsätzlich darf „normaler“ Kraftfahrzeugverkehr nicht in Fußgängerzonen einfahren, es sei denn, es handelt sich um die Post, Lieferverkehr oder es gibt eine Sondergenehmigung für einzelne Kraftfahrzeuge. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit und besondere Vorsicht auf die Zufußgehenden.
… beim Einfädeln
Beim Einfädeln ist besondere Vorsicht geboten. Wer einfädeln möchte, muss das rechtzeitig anzeigen und darf andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden. Der durchgehende Verkehr hat dabei Vorrang, sollte jedoch ebenfalls rücksichtsvoll handeln und Einfahrenden dies ermöglichen.
- … mit dem Fahrrad beim Einfädeln
Wer mit dem Fahrrad in den fließenden Verkehr einfädeln möchte, muss auf verschiedene Dinge achten. Es ist besonders wichtig, frühzeitig ein deutliches Handzeichen zu geben, um zu signalisieren, dass man in den fließenden Verkehr einfahren wird. Dieser darf durch das Einfädeln nicht behindert werden. Es muss notfalls gestoppt und eine geeignete Lücke zum Einfahren abgewartet werden. - … mit dem Auto beim Einfädeln
Auch mit dem Auto muss frühzeitig signalisiert werden, dass man einfädeln möchte. Dabei darf der durchgehende Verkehr nicht behindert werden und außerdem muss auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmenden geachtet werden, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Es muss notfalls gestoppt werden und eine geeignete Lücke zum Einfahren abgewartet werden.
... im verkehrsberuhigtem Bereich
Verkehrsberuhigte Bereiche werden oft mit Spielstraßen verwechselt. In Spielstraßen ist die Einfahrt von Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten, in verkehrsberuhigten Bereichen hingegen mit einigen Einschränkungen erlaubt. Zufußgehende und Fahrzeuge sind in verkehrsberuhigten Bereichen gleichberechtigt. Das bedeutet, dass Zufußgehende nicht am Fahrbahnrand gehen müssen, sondern den gesamten Fahrbahnbereich benutzen dürfen. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt rechts vor links und beim Ausfahren aus einem solchen Bereich muss Vorfahrt gewährt werden. Für Fahrzeuge jeglicher Art gilt Schrittgeschwindigkeit.
- … mit dem Fahrrad im verkehrsberuhigten Bereich
Mit dem Fahrrad darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es gilt besondere Rücksicht auf die Zufußgehenden, damit Gefahrensituationen vermieden werden können. Es ist möglich, dass Kinder im Straßenraum spielen; das dürfen sie auch. Daher ist besondere Vorsicht geboten. - … zu Fuß in einem verkehrsberuhigten Bereich
Auch wenn man als zufußgehende Person besondere Rechte in einem verkehrsberuhigten Bereich hat, dürfen der Kraftfahrzeug- und Radverkehr nicht beeinträchtigt werden. Wenn Fahrzeuge vorbeifahren möchten, muss dies ermöglicht werden. Auch darf der Verkehr nicht blockiert werden, beispielsweise durch Spielgeräte oder ähnliches. - … mit dem Auto in einem verkehrsberuhigten Bereich
Mit einem Auto gilt es, Schrittgeschwindigkeit zu fahren und die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht zu gefährden. Es ist möglich, dass Kinder im Straßenraum spielen; das dürfen sie auch. Daher ist besondere Vorsicht geboten. Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist lediglich in gekennzeichneten Flächen erlaubt, ansonsten gilt eingeschränktes Halteverbot. Das Ein- und Ausladen ist möglich.
... an Haltestellen
An Haltestellen kann es manchmal turbulent zugehen, wenn viele Personen ein- und aussteigen möchten. Grundsätzlich ist die Fläche den ein- und aussteigenden Personen vorbehalten. So kann die Standzeit der Fahrzeuge minimiert und der Fahrplan eingehalten werden.
- … mit dem Fahrrad an einer Haltestelle
Manchmal führen Radwege direkt über den Ein- und Ausstiegbereich einer Haltestelle. Wenn ein Fahrzeug hält, ist es wichtig, sich nur langsam zu nähern, damit keine Personen behindert oder gefährdet werden; notfalls ist anzuhalten. Es muss immer damit gerechnet werden, dass die Ein- und Aussteigenden nicht auf ihre komplette Umgebung achten und andere Verkehrsteilnehmende übersehen können. - … zu Fuß an einer Haltestelle
Als zufußgehende Person sollte man sich achtsam an Haltestellen verhalten. Beim Ein- und Aussteigen sollte Rücksicht auf andere Personen genommen werden und beispielweise Personen mit Kinderwägen oder Mobilitätseingeschränkten der Vortritt überlassen beziehungsweise geholfen werden. Grundsätzlich ist zuerst aus- und dann einzusteigen. Beim Ein- und Aussteigen ist es wichtig, auch auf die Umgebung zu achten, damit der weitere Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Radfahrende sind dankbar, wenn Radverkehrsanlagen im Bereich des Ein- und Ausstiegs zum Befahren in der Zeit ohne Fahrgastwechsel freigehalten werden. - … mit dem Auto an einer Haltestelle
Auch mit dem Auto sollte man sich Haltestellen langsam nähern. Es kann immer passieren, dass Personen unachtsam sind und plötzlich die Straße überqueren, um das Fahrzeug zu erreichen. Es ist mit Gefahrensituationen zu rechnen, besonders zu den Stoßzeiten.
... in der Nähe von Schulen/Kitas
In der Nähe von Schulen und Kitas ist besonders zu den Stoßzeiten mit einem hohen Aufkommen an Verkehr zu rechnen, sowohl Fuß- und Radverkehr als auch Kraftfahrzeugverkehr. Ein Großteil dieser Verkehrsteilnehmenden sind Kinder, weshalb besondere Vorsicht geboten ist. Es gilt häufig Tempo 30 im direkten Umfeld von Schulen, dies dient ebenfalls dem Schutz der Kinder.
- … mit dem Fahrrad in der Nähe von Schulen/Kitas
Mit dem Fahrrad sollte man in der Nähe von Schulen und Kitas vorsichtig sein. Es kann passieren, dass Kinder unachtsam sind und unüberlegt die Fahrbahn queren. Um gefährliche Situationen zu vermeiden sollte, vorausschauend gefahren werden. Da viele Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sollte man ihnen ein gutes Vorbild sein und die Verkehrsregeln zwingend einhalten. - … zu Fuß in der Nähe von Schulen/Kitas
Gerade erwachsene Personen haben eine Vorbildfunktion gegenüber den Kindern. Man sollte sich deshalb zwingend an alle Vorschriften halten und bei Bedarf Kinder dabei unterstützen, wenn diese die Fahrbahnen überqueren wollen. - … mit dem Auto in der Nähe von Schulen/Kitas
Mit dem Auto sollte in der Nähe von Schulen und Kitas besonders vorsichtig gefahren werden. Kinder können unachtsam die Straße queren. Man kann nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass Kinder die Verkehrsregeln kennen. Hier ist es essentiell, nicht zwingend auf sein Recht zu bestehen. Wenn man sein Kind mit dem Auto zur Schule oder Kita bringt, sollten Kinder nach Möglichkeit an Elterntaxi-Haltestellen oder in sicherer Entfernung zur Schule abgesetzt werden. Damit können unnötiger Stau und potenzielle Gefahrensituationen vor dem Schultor vermieden werden.
… beim E-Scooter fahren
Seit einigen Jahren sieht man immer mehr E-Scooter auf den deutschen Straßen. Ein Großteil dieser E-Roller hat mittlerweile eine Straßenzulassung. Sie sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese Verkehrsanlagen nicht vorhanden sind, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Auf Gehwegen hingegen darf nicht gefahren werden!
Auf einem E-Scooter nimmt man am Verkehr teil, genau wie auf dem Fahrrad oder mit dem Auto. Es gelten die allgemeinen Regeln und dementsprechend muss Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende genommen werden. E-Scooter sind lediglich für eine Person zugelassen.
… beim E-Scooter parken
Mit den Leihsystemen für E-Scooter besteht die Möglichkeit, fast überall im Stadtgebiet zu parken. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass man seinen Scooter so abstellt, dass andere Personen nicht beeinträchtigt werden. Blockiert man mit dem Scooter einen Gehweg, kann es passieren, dass (besonders an engen Stellen) mobilitätseingeschränkte Menschen oder Personen mit Kinderwägen nicht vorbeikommen. Für seheingeschränkte Menschen können sie ein gefährliches Hindernis darstellen. Beim Parken sollte man ebenso wie beim Fahren Rücksicht auf andere nehmen. Im Bereich der Innenstadt (um die Fußgängerzone Obere- und Untere Königsstraße) ist das Abstellen von E-Scootern nur auf gekennzeichneten Flächen möglich, um das wilde Parken in der hoch frequentierten Königsstraße zu vermeiden.
... auf Gehwegen
Gehwege sind ausschließlich Zufußgehenden vorbehalten, lediglich Kinder unter zehn Jahren und ihre Begleitperson dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Autos und E-Scooter dürfen auf Gehwegen nicht verkehren. Auf Gehwegen darf nicht geparkt werden, es sei denn eine Beschilderung erlaubt dies ausdrücklich.
- … mit dem Fahrrad auf Gehwegen
Grundsätzlich ist das Fahrradfahren auf Gehwegen nicht erlaubt. Ausnahmen sind das Begleiten von Kindern unter 10 Jahren. Radfahrende haben besondere Rücksicht zu nehmen, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ zugelassen sind. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit. Bei gemeinsamen Geh-/Radwegen ist von beiden Seiten Rücksichtnahme geboten. - … zu Fuß auf Gehwegen
Als zufußgehende Person sollte man auch immer auf andere Personen und Verkehrsteilnehmende achten. Mobilitätseingeschränkte Menschen oder Personen mit Kinderwägen sollten nicht behindert werden, Ein- und Ausfahrten und der Gehweg insgesamt dürfen nicht blockiert werden. - … mit dem Auto auf Gehwegen
Mit dem Auto darf auf Gehwegen nicht gefahren oder geparkt werden. Bei der Ein- oder Ausfahrt eines Grundstückes wird der Gehweg zwangsläufig kurzzeitig überfahren. Dabei muss man mit dem Auto darauf achten, dass man den Verkehr – auch der Gehweg zählt als Verkehrsfläche – nicht beeinträchtigt und Gefahrensituationen vermeidet. Das bedeutet, dass man langsam und rücksichtsvoll von Grundstücken fahren sollte und sich im Zweifelsfall einweisen lassen muss.
Ansprechpartnerin
Lore Renner
Anschrift
Raum: 2.OG-018
Königsplatz 36b
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-3017
- 0561 787-3140
- lore.rennerkasselde