Abstellflächen in der Innenstadt
Es gibt 27 definierte Standorte entlang des Kasseler Innenstadtrings. Die Flächen sind so positioniert, dass E‐Scooter nicht in die Fußgängerzone fahren müssen. Dort geparkt, stellen sie dann keine zusätzlichen Hindernisse mehr für den Fuß‐ oder Radverkehr dar. Gleichzeitig sorgt die Dichte der Standorte für eine gute Erreichbarkeit aller Ziele in der City.
Die Abstellflächen für E‐Scooter sind innerhalb des Innenstadtrings entlang der Straßen Steinweg, Frankfurter Straße, Fünffensterstraße, Ständeplatz, Scheidemannplatz, Rudolf‐Schwander‐Straße, Lutherstraße und Kurt‐Schumacher‐Straße und müssen sowohl von den Nutzenden als auch den Betreibenden verwendet werden. E‐Scooter außerhalb der Flächen gelten als Behinderung. Die Stadt kann sie dann kostenpflichtig umstellen lassen.
Die Markierung von verpflichtenden Abstellflächen innerhalb des Innenstadtrings dient der Verkehrssicherheit. Mit der Integration der Abstellflächen wird der öffentliche Raum geordnet und für mehr Sicherheit gesorgt.
Fahrradbügeln in den Stadtteilen
Außerhalb des Innenstadtrings dürfen ab dem 1. April 2026 Leih-E-Scooter nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.
FAQs
Seit wann gibt es E-Scooter in Kassel?
Erst im Juni des Jahres 2019 wurden E-Scooter nach Einführung der „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ durch den Bund als Gesetzgeber überhaupt zulässige Straßenfahrzeuge in Deutschland. Ab September 2020 begannen dann die ersten Unternehmen damit, in Kassel eigenwirtschaftliche Angebote für Miet-E-Scooter in den öffentlichen Straßenraum zu bringen.
Wie viele Unternehmen bieten in Kassel Miet-E-Scooter an und um wie viele Fahrzeuge handelt es sich?
Im Laufe der vergangenen Jahre unterlag die Anzahl der aktiven Unternehmen einem stetigen Wandel, meist lag sie bei zwei bis drei Firmen, die gemeinsam in Summe etwa 1.000 bis 2.000 Fahrzeuge in der Stadt Kassel anboten. Aktuell sind ca. 2.500 E-Scooter verfügbar. Für bisher insgesamt vier Unternehmen wurden Sondernutzungsverträge vorbereitet, die in Summe bis zu 4.300 E-Scooter betreiben wollen.
Was ändert sich ab 1. April 2026?
Das Anbieten, Bereitstellen und Zurücknehmen von Miet-E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum stellt nach inzwischen überwiegender rechtlicher Einschätzung eine Form der Sondernutzung von Straßen dar. Die Stadt Kassel hat entschieden, dass ab 1. April 2026 nur noch Anbieter zugelassen werden, die über einen Sondernutzungsvertrag bestimmte Auflagen erfüllen. Eine der wesentlichen Änderungen besteht darin, dass Miet-E-Scooter von den Anbietern nur noch an fest definierten Stellen angeboten und zurückgenommen werden dürfen. Als zulässige Stellen werden erstens bauliche hergestellte Radbügel und zweitens besonders markierte Flächen von der Stadt definiert. Die Anbieter sind verpflichtet, die Koordinaten dieser Stellen so in ihren Systemen zu berücksichtigen, dass Beginn und Ende eines Nutzungsvorgangs nur noch an solchen zulässigen Stellen möglich ist.
Was ist, wenn ich einen Miet-E-Scooter fahre und an meinem Ziel befindet sich weder ein Radbügel noch eine Abstellfläche?
Sie müssen bis zum nächsten zulässigen Abstellort fahren und ihren Mietvorgang dort beenden. Sie sollten diesen über die App Ihres Anbieters finden. Sollten Ihnen Radbügel bzw. Abstellflächen irgendwo fehlen, teilen Sie das bitte Ihrem Anbieter mit. Die Stadt wird im Dialog mit den Anbietern nach und nach Radbügel oder Abstellflächen ergänzen, wenn das notwendig ist.
Was ist, wenn die Rückgabe nicht funktioniert, obwohl ich an einem Radbügel stehe?
Sie müssen bis zum nächsten zulässigen Abstellort fahren und ihren Mietvorgang dort beenden. Es kann sein, dass nicht alle real existierenden Radbügel auch mit ihren Koordinaten in der Datenbank der Stadt verfügbar sind. Vor allem bei älteren Abstellanlagen kann das vorkommen. Wenn das so ist, können diese auch nicht an die Betreiber übermittelt worden sein. Die Rückgabe kann dann nicht funktionieren. Informieren Sie darüber gern Ihren Anbieter. Die Stadt wird im Dialog mit den Anbietern nach und nach fehlende Radbügel-Einträge in der Datenbank ergänzen. Eine andere Ursache kann in der Ortungstechnik Ihres Handys bzw. der App Ihres Anbieters liegen, denn Satellitenortung kann örtlich und zeitlich teilweise erhebliche Ungenauigkeiten aufweisen. Passiert Ihnen so etwas öfter, dann wenden Sie sich bitte an Ihren E-Scooter-Anbieter.
Ich bin Eigentümer einer privaten Fläche mit Radbügel oder Abstellfläche und möchte, dass man Miet-E-Scooter auch dort zurückgeben kann. Momentan funktioniert das aber nicht. Was kann ich tun?
Melden Sie sich bitte bei dem unten aufgeführten Kontakt der Stadt Kassel. Ein Teil der öffentlich nutzbaren Radbügel auf Privatflächen ist mit den zugehörigen Koordinaten nicht in der Datenbank der Stadt verfügbar. Auf Wunsch werden solche Anlagen nach und nach ergänzt.
Ich möchte nicht, dass E-Scooter an Radbügeln, die auf meiner Privatfläche stehen, zurückgegeben werden können. Was kann ich tun?
Melden Sie sich bitte bei dem unten aufgeführten Kontakt der Stadt Kassel. Es gibt tatsächlich eine Teilmenge von Radabstellanlagen, die zwar wie öffentliche Radbügel unmittelbar neben Straßen stehen, aber eigentlich privat sind. Oft sind die Unterschiede für die Nutzer in der Örtlichkeit nicht zu erkennen, sondern sie werden als öffentliche Radbügel interpretiert. Wenn diese Abstellanlagen in der Vergangenheit in der Datenbank der Stadt Kassel erfasst wurden, dann werden diese grundsätzlich erstmal auch als zulässige Abstellorte an die Betreiber übermittelt. Auf Wunsch werden solche Anlagen aus den Daten entfernt.
Es stehen oder liegen zurückgegebene E-Scooter zwar in der Nähe von Radbügeln bzw. Abstellfläche, aber eben nicht dort, wo sie sollen. Woran liegt das und was kann ich tun?
Es gibt systembedingt und technisch nicht vermeidbare, örtlich und zeitlich durchaus variable Ungenauigkeiten der Satellitenortung von Handys. Vereinfacht gesprochen, versucht die App des E-Scooter-Vermieters über einen Fang-Radius die zulässige Rückgabestation zu finden. Ist der Nutzer nah genug an der zulässigen Stelle dran, dann funktioniert theoretisch auch die Rückgabe. Es ist Sache und Aufgabe der Anbieter sicherzustellen, dass ihre Kunden die E-Scooter an der betreffenden Örtlichkeit auch korrekt abstellen. Die Betreiber der E-Scooter-Vermietsysteme sind vertraglich verpflichtet, mindestens einmal je Werktag eine vertragsgemäße und verkehrssichere Abstellsituation herzustellen. Sofern sich Verstöße mehren, kann die Stadt unter anderem Vertragsstrafen verhängen. Sollten Ihnen Örtlichkeiten auffallen, an denen E-Scooter regelmäßig falsch oder gefährdend oder behindernd abgestellt werden, dann informieren Sie die Stadt über den unten aufgeführten Kontakt. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail senden Sie ein aussagekräftiges Foto (Anbieter-Name und Kennzeichen sowie die Situation müssen erkennbar sein) und die konkreten Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit.
Es stehen oder liegen E-Scooter an Orten, wo weit und breit kein Radbügel und keine Abstellfläche sichtbar ist. Wie kann ich das melden?
Sofern sich Verstöße häufen, kann die Stadt unter anderem Vertragsstrafen verhängen. Sollten Ihnen Örtlichkeiten auffallen, an denen E-Scooter regelmäßig falsch oder gefährdend oder behindernd abgestellt werden, dann informieren Sie die Stadt bitte über den unten aufgeführten Kontakt. Bei Kontaktaufnahme per E-Mail senden Sie ein aussagekräftiges Foto (Anbieter-Name und Kennzeichen sowie die Situation müssen erkennbar sein) und die konkreten Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit.
Wer ist für die Miet-E-Scooter verantwortlich?
Grundsätzlich sind die Halter, d.h. die Anbieter, für ihre eigenen Fahrzeuge bezüglich Betriebs- und Verkehrssicherheit verantwortlich. Wird ein E-Scooter benutzt, dann ist die fahrende Person für das eigene Handeln voll verantwortlich. Das gilt insbesondere auch bei Verstößen gegen die StVO. Diese Zeiträume der Vermietung fallen nicht unter den Sondernutzungstatbestand, sondern sie zählen als Gemeingebrauch, denn man darf ja mit zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen der StVO die öffentlichen Straßen und Wege benutzen. Anders ist es in den Zeiträumen, in denen diese Fahrzeuge nicht vermietet sind. Dann handelt es sich um Sondernutzung. Der von der Stadt Kassel mit den jeweiligen Anbietern geschlossene Sondernutzungsvertrag weist die Verkehrssicherungspflicht für die E-Scooter in diesem Zeitraum eindeutig und unbeschränkt den Anbietern zu. Sollten Sie also Schäden erleiden, weil Sie beispielsweise über einen E-Scooter gestolpert sind, dann ist der jeweilige Betreiber Ihr Adressat. Sollten Sie Kontaktdaten der Betreiber zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen, sehen Sie bitte vorzugsweise auf der Webseite des Anbieters nach. Wenn Sie nicht weiter kommen, melden Sie sich bitte bei dem unten aufgeführten Kontakt der Stadt Kassel.
Wie viele zulässige Abstellorte gibt es aktuell in Kassel?
Als zulässige Abstellorte gelten Radbügel und markierte Flächen. Stehen mehrere Radbügel direkt nebeneinander, dass wird diese Abstellanlage als ein Ort gezählt. Anfang April 2026 kommen auf diese Weise insgesamt knapp 2.000 zulässige Abstellorte in der Stadt zusammen. Pro Abstellort passen in der Regel mehrere E-Scooter hin. Die genaue Anzahl richtet sich nach der jeweiligen Anzahl der Radbügel bzw. nach der Größe der markierten Fläche. Im Laufe der Zeit werden schrittweise neue zulässige Abstellorte ergänzt.
Presse
Kontakt Verleih
Bolt Services DE GmBH
Telefon: +49 30 568 373 989
E-Mail: helpbolteu
Qm Qick Mobility GmbH
Telefon: +49 178 5645281
E-Mail: supportqickscooterscom
Bitte übermitteln Sie bei Kontaktaufnahme die Scooter-ID sowie das Kennzeichen.
TIER Mobility SE (dott)
Telefon: +49 30 466 904 93
E-Mail: supportridedottcom
Zeus Scooters GmbH
Telefon: +49 157 359 811 23
E-Mail: supportzeusscooterscom
Kontakt zur Stadt Kassel
Sofern sich Probleme nicht über die E-Scooter-Betreiber lösen lassen, können Sie die Stadt Kassel kontaktieren. Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihren Name und Ihre Kontaktmöglichkeit für eine Rückmeldung
- den konkreten Ort, auf den sich Ihr E-Scooter-Anliegen bezieht
- den oder die konkreten Betreiber-Namen, auf die sich Ihr Anliegen bezieht
- sofern es um konkrete Gefährdungen oder Behinderungen durch E-Scooter geht, brauchen wir zusätzlich das Versicherungskennzeichen sowie die Scooter-ID und falls möglich 1-2 aussagekräftige Fotos der Situation.
Melden Sie sich vorzugsweise per E-Mail an: e-scooter-beschwerdekasselde
Sofern Sie anrufen wollen, melden Sie sich bitte unter der bundeseinheitlichen Nummer 115 im Servicecenter der Stadt und hinterlassen Sie dort Namen, Kontaktmöglichkeit und eine kurze Schilderung des Anliegens.