Miet-E-Scooter in der Innenstadt

In der Innenstadt von Kassel dürfen Miet‐E‐Scooter nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. In den Stadtteilen ist dies an den Fahrradbügeln möglich.

Abstellflächen in der Innenstadt

Es gibt 27 definierte Standorte entlang des Kasseler Innenstadtrings. Die Flächen sind so positioniert, dass E‐Scooter nicht in die Fußgängerzone fahren müssen. Dort geparkt, stellen sie dann keine zusätzlichen Hindernisse mehr für den Fuß‐ oder Radverkehr dar. Gleichzeitig sorgt die Dichte der Standorte für eine gute Erreichbarkeit aller Ziele in der City.

E-Scooter dürfen in der Kasseler City nur noch auf den markierten Flächen abgestellt werden.

Die Abstellflächen für E‐Scooter sind innerhalb des Innenstadtrings entlang der Straßen Steinweg, Frankfurter Straße, Fünffensterstraße, Ständeplatz, Scheidemannplatz, Rudolf‐Schwander‐Straße, Lutherstraße und Kurt‐Schumacher‐Straße und müssen sowohl von den Nutzenden als auch den Betreibenden verwendet werden. E‐Scooter außerhalb der Flächen gelten als Behinderung. Die Stadt kann sie dann kostenpflichtig umstellen lassen.

Die Markierung von verpflichtenden Abstellflächen innerhalb des Innenstadtrings dient der Verkehrssicherheit. Mit der Integration der Abstellflächen wird der öffentliche Raum geordnet und für mehr Sicherheit gesorgt.

Fahrradbügeln in den Stadtteilen

Außerhalb des Innenstadtrings dürfen ab dem 1. April 2026 Leih-E-Scooter nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.