Ausbildung

Raus aus der Schule, rein in die Ausbildung - doch wo? Die Stadt Kassel bietet nicht nur selbst zahlreiche Möglichkeiten an, bei ihr auf das Berufsleben vorbereitet zu werden, sie gibt zusammen mit Kooperationspartnern auch Hilfestellungen für diejenigen, die sich erst noch orientieren wollen.

  • Amt für Schule und Bildung

    Übergangsmanagement Schule - Beruf

    An acht Gesamtschulen in Kassel koordinieren und begleiten Übergangsmanagerinnen und Übergangsmanager den Berufsorientierungsprozess von Schülerinnen und Schülern.
  • Im Rahmen des ESF‐Plus Programms „Bildungskommunen“ wird für Kassel eine Bildungsstrategie zur Fachkräftesicherung erarbeitet, indem die vorhandenen Bildungsangebote, Vernetzungsstrukturen und Projekte im Hinblick auf aktuelle und prognostizierte Fachkräftebedarfe systematisiert werden.
  • Angebote für benachteiligte junge sowie geflüchtete Menschen zur Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierung und Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen.
  • Große Auswahl, viele Chancen: Die Stadt Kassel bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten in mehr als 25 Ämtern. Dazu gehören zum Beispiel das Bürgeramt, das Ordnungsamt, das Jugend- und Sozialamt oder die Feuerwehr. Informiere dich hier über unsere Ausbildungen, dualen Studiengänge und Praktikumsmöglichkeiten!
  • Die Kasseler Initiative Stadtnetz „Ausbildung“ bietet Perspektiven, auch wenn die Suche nach einem Ausbildungsplatz bislang erfolglos verlief.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.