Beschreibung
Mit seinen Angeboten fördert das Referat für Altenhilfe entsprechend der Vorgaben von § 71 Sozialhilfegesetzbuch XII und Pflegeversicherungsgesetz die Aktivität und soziale Teilhabe der älteren Bürgerinnen und Bürger und wirkt mit an der Weiterentwicklung eines leistungsstarken Hilfesystems für Menschen in Pflegesituationen.
Eine Darstellung der Arbeit erfolgt mit der jährlichen Fortschreibung des Berichts zur Altenhilfeplanung.
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Sozialplanung
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