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Beschreibung
Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation derjenigen, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern, ist seit 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft getreten.
Ebenfalls ist die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden.