Beschreibung
Bearbeiten von Anzeigen gegen Prostituierte, die der Straßenprostitution in Gebieten nachgehen, in denen die Prostitution verboten ist.
Sie fühlen sich durch Straßenprostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt? Wir können Ihnen telefonisch Auskunft darüber geben, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist! Ist die Prostitution verboten, können Sie die Polizei anrufen und bitten, die Person zu ermitteln und bei uns anzuzeigen. Ist Ihnen die Person selbst bekannt, können Sie diese auch direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich in unseren Diensträumen.
Sie fühlen sich durch Wohnungsprostitution gestört oder belästigt? Dann können wir oder unsere Kollegen vom Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz möglicherweise weiterhelfen. Nennen Sie uns dazu bitte die Anschrift unter der die Wohnungsprostitution ausgeübt wird; wir geben Ihnen dann die entsprechenden Auskünfte.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Waffen, Jagd und Fischerei
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel