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Die Aufgabe einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit in Kassel ist in der Abteilung Steuern anzuzeigen.
Schließungszeiten
Die Abteilung Steuern bleibt vom 29. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 geschlossen.
Beschreibung
Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025 Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk
Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde erforderlich. Zusätzlich war eine Anmeldung bei der neuen zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, notwendig. Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neuen zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen alten Gewerbeamt.
Somit entfallen die Kosten von 28,00 Euro. Sollte jedoch eine schriftliche Abmeldebescheinigung von der abgemeldeten Behörde erforderlich sein kostet diese weiterhin 8,00 Euro!
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Details
Voraussetzungen
Ihr abzumeldender Gewerbebetrieb ist/war in der Stadt Kassel.
Sofern Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt haben, ist dort eine neue Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Weitere Informationen über eine Gewerbeanmeldung in der Stadt Kassel, erhalten Sie in nachfolgendem Link: Gewerbeanmeldung
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Gewerbeabmeldung durchzuführen:
persönliche Vorsprache
per Post
per Fax: 0561 787 - 2232
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht persönlich zur Gewerbeabmeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Bei schriftlicher Beantragung, übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie.
Fristen
Ihr Gewerbe können Sie maximal 4 Wochen vorher abmelden, spätestens allerdings zum Tag der Aufgabe des Gewerbes.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache wird die Gewerbeabmeldung in der Regel direkt an dem Tag vorgenommen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gewerbeabmeldung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
Formular zur Gewerbe-Abmeldung (im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden) - wird nicht benötigt, wenn Sie persönlich vorsprechen.
ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (in gut lesbarer Kopie); die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Da der Verwaltungsaufwand bei einer Gewerbeabmeldung häufig gering ist, fallen in der Regel keine Gebühren an. Dies wird von den Kommunen individuell nach Einzelfall entschieden
Gebühr: 28,00 EUR Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand und beträgt für die Gewerbeabmeldung 28 €.
Gebühr: 8,00 EUR Für das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung können zusätzlich Gebühren anfallen.
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