Die Erlaubnis wird bei der Stadt Kassel beantragt, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bzw. der Betriebssitz der juristischen Person (Hauptniederlassung) in Kassel befindet bzw. sich dort befinden wird.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten für die Beantragung:
Die Reisegewerbekarte benötigen sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH). Juristische Personen werden von der/den vertretungsberechtigten Person/en (Geschäftsführer/in oder Vorstand) vertreten. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG benötigt jede/r geschäftsführungsberechtigte/r Gesellschafter/Gesellschafterin eine eigene Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte muss persönlich abgeholt werden, weil sie in Gegenwart eines Mitarbeiters der Verwaltung unterschrieben werden muss.
- Führungszeugnis -'Beleg-Art O/OG' zur Vorlage bei einer Behörde- (bei der Meldebehörde des Wohnsitzes zu beantragen) *
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -'Beleg-Art 9' zur Vorlage bei einer Behörde- (bei der Meldebehörde des Wohnsitzes/zuständigen Behörde des Betriebssitzes zu beantragen) */**
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Einkommensteuer und ggf. Körperschaftssteuer)**
- Bescheinigung des kommunalen Steueramtes des Wohn-/Betriebssitzes (in Kassel 'Kämmerei und Steuern')**
- bei einer bereits im Handelsregister eingetragenen juristischen Person: Handelsregisterauszug
- bei einer neu errrichteten juristischen Person: Kopie des Gesellschaftsvertrages und Bestellung des/der Geschäftsführer/in
- bei Tätigkeiten nach Schaustellerart: Nachweis einer Schausteller-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis/nationaler Identitätsnachweis oder Reisedokument mit Meldebescheinigung
* Wichtig:
Geben Sie beim Beantragen von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Verwendungszweck 'Erteilen einer Reisegewerbekarte' an.
** Wichtig:
Die Unterlagen sind bei einem Antrag für eine juristische Person (UG haftungsbeschränkt, GmbH, AG, Genossenschaft und vergleichbare ausländische Rechtsformen)
- für jede vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) und
- für die Gesellschaft selbst
vorzulegen.
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.
Es wird eine Gebühr von
- 333 Euro für natürliche Personen
- 388 Euro für juristische Personen
erhoben.