Beschreibung
Änderung im Gewerberecht ab 01.11.2025
Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk
Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde erforderlich. Zusätzlich war eine Anmeldung bei der neuen zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, notwendig. Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neuen zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen alten Gewerbeamt.
Somit entfallen die Kosten von 28,00 Euro. Sollte jedoch eine schriftliche Abmeldebescheinigung von der abgemeldeten Behörde erforderlich sein kostet diese weiterhin 8,00 Euro!
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Geschäftsführende Gesellschafter/innen von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
- Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten/in nachkommen (Geschäftsführer/in, Vorstand)
Gewerbeummeldung: Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung:Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der Gemeinde angezeigt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Gewerbemeldung, Gewerbeauskünfte
Anschrift
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 27
34117 Kassel