- § 14 Absatz 1-4, § 15 Absatz 1 Gewerbeordnung -
Wichtige Hinweise zur Verwaltungsgebühr
Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr von 28,00 Euro erhoben.
Eine schriftliche Bestätigung (Gewerbeschein/Empfangsbescheinigung) der Gewerbeanzeige kostet zusätzlich 8,00 Euro (optional).
Bitte wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus:
Ich/Wir erteile/n hiermit eine Ermächtigung zum einmaligen Lastschrifteinzug
Unterschrift des Kontoinhabers
Datum/Unterschrift des Gewerbetreibenden
Den vollständig ausgefüllten Vordruck senden Sie bitte an:
Magistrat der Stadt Kassel
Sie können uns den Vordruck auch gerne unter 0561/7872232 per Telefax übermitteln!
Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige?
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen Verrechnungsscheck, Überweisung oder Lastschrift zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass keine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt.
Ich/Wir habe/n die Gebühr vorab auf das Konto 011099 der Stadt Kassel bei der
Kasseler Sparkasse, Bankleitzahl 520 503 53
IBAN: DE16 5205 0353 0000 0110 99
unter dem Verwendungszweck:
5500016/Name der Firma/Gewerbetreibender überwiesen.
Einen entsprechenden Nachweis habe/n ich/wir der Gewerbeanzeige beigefügt.