Beschreibung
Neben Hygienevorschriften gibt es zum Schutz der Verbraucher etliche Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die in Gastronomie‐ und Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben angeboten werden.
Seit 13. Dezember 2014 müssen die Vorschriften der „Lebensmittel-Informationsverordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) in der Europäischen Union eingehalten werden.
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über Allergene, Zutaten/ Zusatzstoffe, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren.
In Deutschland sind die Vorschriften zur Information über Zutaten und bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, in unverpackten Lebensmitteln in der Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDV) geregelt.
Egal ob beim Bäcker, Metzger, im Restaurant, im Supermarkt oder in der Eisdiele: Unternehmer müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen.
Die Informationen über potentiell allergen wirksame Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet wurden, müssen für Verbraucher unmittelbar und leicht zugänglich sein.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Anschrift
Stegerwaldstraße 26a
34123 Kassel