Wichtige aktuelle Meldungen
Die Zulassungsstelle Kassel bleibt an den Samstagen 23. und 30. Dezember 2023 für die Öffentlichkeit geschlossen.
Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:
- Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
- Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
- Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) wurden durch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ersetzt.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Halter ist der, wer das Kraftfahrzeug für die eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann. Dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).
Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Eine generelle Umtauschpflicht der alten Fahrzeugpapiere in die neuen Zulassungsbescheinigungen besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird,
- wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein auszustellen ist (z. B. weil dieser verloren gegangen ist, und zwar unabhängig davon, ob die alten Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind).
Grundsätzlich müssen die Fahrzeugpapiere immer im Gesamten ausgetauscht werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Anschrift
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar