Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Ebenfalls können Sie telefonisch erfragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief bereits an die Zulassungsbehörde gesandt wurde (z. B. durch Banken, Autohäuser etc.), sofern es sich um ein finanziertes Fahrzeug handelt.
Details
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
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