Beschreibung
Namenserklärungen können z. B. in folgenden Fällen abgegeben werden:
- In der Bundesrepublik Deutschland ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen seinen Namen der deutschen Schreibweise anzupassen.
- Nach erneuter Eheschließung ist es möglich, dass Kinder dem neuen Ehenamen der Mutter/des Vaters folgen.
- Nach deutschem Recht ist es möglich, einen im Ausland gewählten Ehenamen nachträglich zu ändern.
- Bei Eheschließungen im Ausland kann es bei einer Rückkehr nach Deutschland notwendig sein, eine Namenserklärung abzugeben, da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt. Wenn Sie eine gemeinsame Namensführung wünschen, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und eine gemeinsame Erklärung abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registrieren zu lassen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Namensänderungen nach Eheschließung oder Geburt im Ausland
Hinweis
Derzeit finden keine offenen Sprechzeiten statt. Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Kommunikation oder unseren Online-Service.
Geburten, Sterbefälle und Urkunden
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel