Beschreibung
Namensänderungen nach Auflösung einer Ehe
Ist eine Ehe aufgelöst (z.B. durch Scheidung oder Tod), besteht die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen oder den Namen, den man bis zu dem Zeitpunkt geführt hat, als der letzte Ehename bestimmt wurde.
Nachträgliche Ehenamensbestimmung
Wurde bei der Eheschließung noch kein gemeinsamer Familienname (Ehename) bestimmt, kann dies während bestehender Ehe noch nachgeholt werden. Ehename kann nur der Geburtsname eines der Ehegatten oder ein Ehename aus früherer Ehe werden.
Doppelnamenwahl
Wenn ein Ehename bestimmt wurde, hat der Ehegatte, dessen Familienname NICHT Ehename geworden ist, die Möglichkeit einen "Doppelnamen" zu führen. Dabei kann der Geburtsname oder der Ehename aus einer Vorehe dem neuen Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden.
Der so hinzugefügte Name kann jederzeit widerrufen werden. Danach ist keine Möglichkeit zu einem Doppelnamen mehr gegeben.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Namensänderung des Familiennamens
Montag | 8.30 - 12.30 Uhr |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Hinweis
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Eheschließung, Staatsangehörigkeit
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel