Beschreibung
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Bei Umschreibung einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.
Details
Verfahrensablauf
Sofern ein/e Fahrerlaubnisinhaber/in auf Probe auffällt und sein/ihr Vergehen im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) vermerkt wird, benachrichtigt dieses kurzfristig die Fahrerlaubnisbehörde. Maßnahmen werden auch dann eingeleitet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Ist gegen den Inhaber/die Inhaberin einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Im Wiederholungsfall wird der Inhaber schriftlich verwarnt und ihm wird nahe gelegt, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei einem weiteren schwerwiegenden oder 2 weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gelten die Vorschriften des § 4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes.
Die Teilnehmer/innen an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden. Die Aufbauseminare dürfen von Fahrlehrern/Fahrlehrerinnen durchgeführt werden, die Inhaber/innen einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der/die Fahrerlaubnisinhaber/in veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater/die Beraterin dies für erforderlich hält. Der Berater/die Beraterin soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen/die Betroffene bestimmt und nur diesem/dieser mitzuteilen. Der Betroffene/die Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist eine Neuerteilung frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins zulässig.
Gebühren
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Zustellgebühr beträgt 2,63 Euro.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Bemerkung
Rechtsgrundlagen
- §§ 2a, 2b, 24c StVG
- §§ 32-39, 35 FeV i.V.m. Anlage 12
Anschrift und Öffnungszeiten
Fahrerlaubniswesen
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8.30 - 12.30 Uhr und 14 - 16.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 14 – 16 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Kontakt
Erreichbarkeit und Online-Services
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
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