Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Bei diesem Antrag wird die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in vollem Umfang geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände, die vorhanden sein müssen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit soweit wie möglich auszuschließen. Es wird deshalb gegebenenfalls auch berücksichtigt, wie Sie sich seit einer Verurteilung verhalten haben.
Bei der Entscheidung können unter Umständen auch Straftaten berücksichtigt werden, die zwar im Bundeszentralregister getilgt worden sind, aber in das Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) einzutragen waren.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
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Der Wartebereich befindet sich vor dem Zimmer C0.100