Beschreibung
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Bei diesem Antrag wird die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in vollem Umfang geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf alle körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände, die vorhanden sein müssen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit soweit wie möglich auszuschließen. Es wird deshalb gegebenenfalls auch berücksichtigt, wie Sie sich seit einer Verurteilung verhalten haben.
Bei der Entscheidung können unter Umständen auch Straftaten berücksichtigt werden, die zwar im Bundeszentralregister getilgt worden sind, aber in das Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) einzutragen waren.
Details
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Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
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