Jugendhilfe im Strafverfahren

Informationen zum Thema

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören zur Abteilung Allgemeine Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt Kassel. Sie betreuen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren, die in Kassel wohnen und straffällig geworden sind.