Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet, unterstützt und vertritt junge Menschen bei einem Strafverfahren/einer Gerichtsverhandlung.

Beschreibung

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren sind an jedem Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahre und junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahre zu beteiligen. Die jungen Menschen werden durch das gesamte Strafverfahren begleitet. Die Fachkräfte erklären die Abläufe der Gerichtsverhandlung, erstellen einen Jugendgerichtsbericht, vertreten die jungen Menschen bei der Gerichtsverhandlung und bieten Unterstützung an.

 

Anschrift und Öffnungszeiten

Allgemeine Soziale Dienste

Anschrift

Werner-Hilpert-Straße 2-4
34117 Kassel