Der Fahrzeugverkehr wird in beiden Fahrtrichtungen mittels einer Engstellensignalisierung (Baustellenampel) am Baufeld vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechen.
Der dortige Fußgängerüberweg muss gesperrt werden, die Fußgänger werden zwischen 7 und 17 Uhr durch einen Sicherungsposten über die Straße geleitet. Ab 17 Uhr besteht dort keine gesicherte Möglichkeit.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmenden, diese Baustelle bei der Planung ihrer Fahrten zu berücksichtigen.