So läuft die Aufnahmeprüfung bei uns ab
Video zur Aufnahmeprüfung
Prüfungstermine
Aufnahmeprüfungen finden an der Musikakademie zwei Mal im Jahr statt:
- im Juni für das darauffolgende Wintersemester
- im Januar für das darauffolgende Sommersemester
Die genauen Prüfungstermine werden mit der Einladung zur Teilnahme bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie: Studienbewerber/-innen für IGP werden bei der Zulassung zum Studium gegenüber Bewerbungen für das Jungstudium bevorzugt behandelt.
Anmeldetermine zur Aufnahmeprüfung
Bitte melden Sie sich zu diesen Terminen an:
- 15. November für das darauffolgende Sommersemester
- 15. April für das darauffolgende Wintersemester
Bewerbungsvoraussetzungen
- Bachelor-Studiengang IGP: Sie verfügen über die Allgemeine Hochschulreife; Ausnahmen für hochbegabte Bewerber/-innen sind möglich.
- Jungstudium (JSt): Du besuchst noch für mindestens ein Schuljahr eine allgemeinbildende Schule.
- Alle Unterlagen werden fristgerecht eingereicht.
- Nichtmuttersprachler/-innen reichen mit der Bewerbung einen beglaubigten Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Sprachprüfung mindestens auf dem Niveau von B1 ein. Eine Teilnahmebestätigung wird nicht anerkannt!
- Erwartet wird ein künstlerisches Niveau im Hauptfach von mindestens Mittelstufe II beziehungsweise Unterstufe II im Zweitfach und den Pflichtfächern (Allgemeine Musiklehre, Tonsatz, Hörerziehung).
Wir beraten Sie gern.
Bewerbung/Anmeldeformular
Diese Unterlagen reichen Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung ein:
- Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild
- IGP: Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- JSt: aktuelle Schulbescheinigung
- Gegebenenfalls Kopie des/r Abschlusszeugnisse/s eines bereits absolvierten Musikstudiums (chinesische Bewerber/-innen legen bitte eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle des Kulturreferats der Deutschen Botschaft Peking über die Überprüfung der Echtheit von Leistungsnachweisen vor)
- Ausländische Bewerber/-innen: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (ein qualifiziertes Sprachzeugnis / Nachweis über einen bestandenen Test - mindestens Niveau B1, keine Teilnahmebescheinigung)
- Bei Hauptfach oder Zweitfach Gesang: ein aktuelles phoniatrisches Gutachten von einem Phoniater - nicht nur ein Hals-Nasen-Ohren (HNO) Arzt und nicht älter als sechs Monate
- Ihr Prüfungsprogramm (Liste der Werke, die Sie bei der Aufnahmeprüfung vortragen möchten)
So können Sie sich Studienleistungen anrechnen oder anerkennen lassen:
Bei Wechsel des Studienorts oder Studiengangs besteht die Möglichkeit der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium. Die Nachweise dieser bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen legen Sie bitte mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung - spätestens in der ersten Woche Ihres Studiums an der Musikakademie (unter der Voraussetzung einer Zulassung zum Studium) - vor.
Sie können sich studienäquivalente Leistungen (zum Beispiel eine erfolgreich abgeschlossene C-Prüfung für Kirchenmusik) anrechnen lassen. Die Nachweise dieser außerhalb von Hochschulen oder Musikakademien erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen legen Sie bitte mit der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung, in der ersten Woche Ihres Studiums an der Musikakademie (unter der Voraussetzung einer Zulassung zum Studium) vor.