Zusammenarbeit stärken
Das Förderprogramm „Kassel engagiert!“ unterstützt konkrete, ehrenamtlich getragene Maßnahmen und Aktionen, mit jährlich wechselnden inhaltlichen Schwerpunkten.
Der Schwerpunkt für 2025 lautet „Zusammenarbeit stärken“.
Es sollen Aktionen von ehrenamtlich Aktiven gefördert werden, die von mindestens zwei Initiativen, gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die bisher wenig bis nichts miteinander zu tun hatten, gemeinsam organisiert und durchgeführt werden. Das Ziel der Förderung ist es, neue Kooperationen über Sparten und Sozialräume hinaus zu unterstützen.
Das können beispielsweise gemeinsame Austauschtreffen der Ehrenamtlichen sein. Damit soll die neue Zusammenarbeit von Akteuren und deren ehrenamtlich oder freiwillig Engagierten gestärkt werden.
Gefördert werden Projekte, die im Laufe des Jahres 2025 in der Stadt Kassel umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Organisationen und private Initiativen mit Gemeinwohlbezug. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro. Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Förderfähige Ausgaben sind Sachmittel und in begründeten Fällen auch Honorare. Weiterführende Informationen zur Antragsstellung und dem Verfahren entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Die Antragstellung erfolgt online über folgendes Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab)
Interessierte, die über wenig Erfahrung mit Projektanträgen verfügen, können sich gern beraten lassen. Die Beratung kann telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Förderbedingungen 2025
- Was kann gefördert werden?
Das Förderprogramm "Kassel engagiert!" unterstützt konkrete, ehrenamtlich getragene Maßnahmen und Aktionen, mit jährlich wechselnden inhaltlichen Schwerpunkten. Die Umsetzung des Projekts muss in der Stadt Kassel erfolgen. - Welchen Schwerpunkt gibt es im Jahr 2025?
Der Schwerpunkt für 2025 lautet „Zusammenarbeit stärken“. Es sollen Aktionen von ehrenamtlich Aktiven gefördert werden, die von mindestens zwei Initiativen, gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, die bisher wenig bis nichts miteinander zu tun hatten, gemeinsam organisiert und durchgeführt werden. Das Ziel der Förderung ist es, neue Kooperationen über Sparten und Sozialräume hinaus zu unterstützen. Das können beispielsweise gemeinsame Austauschtreffen der Ehrenamtlichen sein. Damit soll die neue Zusammenarbeit von Akteuren und deren ehrenamtlich oder freiwillig Engagierten gestärkt werden. - Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte Initiativen, Vereine und Organisationen sowie private bzw. nachbarschaftliche Initiativen, die in Kassel ansässig sind und hier ihre wesentliche Wirkungsstätte haben. Antragsstellende mit Sitz außerhalb Kassels können Anträge für solche Projekte stellen, die im Stadtgebiet Kassel umgesetzt werden. Pro Initiative, Verein oder Organisation kann nur ein Antrag pro Kalenderjahr gestellt werden.
- Wie hoch ist die Maximalförderung?
Die Förderung beträgt maximal 1.000 Euro. - Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähige Ausgaben sind Sachkosten. Nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt Kassel können in Ausnahmefällen auch Honorare übernommen werden. - Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind:
- Personalkosten
- Aktivitäten, die hauptsächlich Werbezwecken dienen
- ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen (z.B. öffentliche Veranstaltungen)
- die Förderung aus „Kassel engagiert!“ als Quer-/Kofinanzierung für ein größeres Projekt
- die Finanzierung wiederkehrender Aktionen und Maßnahmen.
-
Darf das Projekt auch mehr als 1.000 Euro kosten?
Kosten für das Projekt, die über die Maximalförderung von 1.000 Euro hinausgehen, müssen von den Antragstellenden selbst getragen werden. - Wann ist der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum ist von der Veröffentlichung der Förderrichtlinie bis 31. Dezember 2025. Die Projekte haben keine Mindestdauer – es können auch Einzelaktionen gefördert werden. - Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?
Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Projekte. Wird mit dem Projekt begonnen, bevor der Förderbescheid erstellt wurde, liegt das Finanzierungsrisiko beim Antragstellenden. - Was sind die Fördervoraussetzungen?
Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen eines Kurz-Konzeptes (Idee, Planung, Ablauf), eines Kurzportraits der antragstellenden Initiative oder Organisation und eines Finanzplanes.
Der Antrag kann über das Onlineformular (Öffnet in einem neuen Tab) eingereicht werden. - Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Grundsätzlich können Anträge fortlaufend über das Jahr 2025 gestellt werden. Die Projektmittel werden in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens von 10.000 Euro vergeben. Die Antragstellung endet, sobald der Finanzierungsrahmen ausgeschöpft ist. - Wie erfolgt die Projektabrechnung?
Die Projektabrechnung erfolgt ausschließlich online. Die Zugangsdaten werden mit der Bewilligung verschickt. Nichtverbrauchte Mittel müssen an die Stadt Kassel zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen und Kontakt
Dr. Jochen Gollbach
Anschrift
Raum: 3.01
Fünffensterstraße 5
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-2010
- 0561 787-882010
- jochen.gollbachkasselde