Beschreibung
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, für die keine andere Behörde zuständig ist, bedarf es einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (z. B. für Leitungsverlegungen).
Anträge können formlos gestellt werden. Bei größeren oder problematischen Vorhaben, z. B. wenn Gehölze betroffen sind, empfiehlt es sich, vorab die Untere Naturschutzbehörde einzuschalten.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Zeiten