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Jäger und Jägerinnen erhalten nach einer bestandenen Jägerprüfung auf Antrag beim Ordnungsamt einen Jagdschein. Für das Jagen im Wald wird zusätzlich ein Begehungsschein des Jagdrechtsinhabers benötigt.
Beschreibung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
Details
Verfahrensablauf
Derzeit werden Jagscheine – nach Priorität ausgerichtet – termingerecht verlängern. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurden bereits darauf ausgerichtet.
Von persönlichen Vorsprachen bitten wir abzusehen. Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen postalisch zukommen:
Versicherungsbestätigung in Kopie,
eine zustimmende und unterzeichnete Erklärung zur Abfrage auch beim Verfassungsschutz und
den Jagdschein selbst
Wir werden die Verlängerung schnellstmöglich vornehmen. Sofern es noch Rückfragen gibt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Zahlung der Jagdscheingebühr und der Jagdabgabe kann anschließend nach einer gesonderten Rechnungsstellung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheins ist einzureichen:
das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung im Original,
eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.
Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.
Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.
Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.
Gebühren
Verwaltungsgebühr
Jagdabgabegebühr an das Land Hessen
Gesamt
Jahres-Jagdschein
40 Euro
40 Euro
80 Euro
Dreijahres-Jagdschein
95 Euro
95 Euro
190 Euro
Jugend-Jahres-Jagdschein
18 Euro
18 Euro
36 Euro
Ausländer-Tagesjagdschein
15 Euro
15 Euro
30 Euro
Zweitschrift
18 Euro
18 Euro
Die Zahlungen sind bar oder mit Girocard möglich.
Bemerkung
Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer, gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr wird ein sogenannter Jugendjagdschein erteilt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdliche Erfahrung vorweisen können. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze ist nicht möglich.
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