Beschreibung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
- Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
- zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
Wichtig Information:
Wir sind bemüht, aufgrund der aktuellen Situation, die Jagscheine – nach Priorität ausgerichtet – termingerecht zu verlängern. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurden bereits darauf ausgerichtet.
Von persönlichen Vorsprachen bitten wir abzusehen. Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen postalisch zukommen:
- Versicherungsbestätigung in Kopie,
- eine zustimmende und unterzeichnete Erklärung zur Abfrage auch beim Verfassungsschutz und
- den Jagdschein selbst
Wir werden die Verlängerung schnellstmöglich vornehmen. Sofern es noch Rückfragen gibt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Zahlung der Jagdscheingebühr und der Jagdabgabe kann anschließend nach einer gesonderten Rechnungsstellung erfolgen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Waffen, Jagd und Fischerei
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel