Beantragung eines Jagdscheins

Daten zur Person

Gleichzeitig erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Untere Jagdbehörde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Auskünfte über meine Person einholt.
(§ 17 Bundesjagdgesetz i. V. m. §§ 5 und 6 Waffengesetz)
Hinweise:
Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.

Bei Bedenken gegen die persönliche Eignung einer Antragstellerin beziehungsweise eines Antragstellers kann die Erteilung eines Jagdscheins von der Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens abhängig gemacht werden.

Datenschutzhinweise

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Ich beantrage, mir einen Jagdschein für das Jahr / die Jahre