Beantragung eines Jagdscheins
Daten zur Person
Gleichzeitig erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Untere Jagdbehörde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Auskünfte über meine Person einholt.
(§ 17 Bundesjagdgesetz i. V. m. §§ 5 und 6 Waffengesetz)
Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.
Bei Bedenken gegen die persönliche Eignung einer Antragstellerin beziehungsweise eines Antragstellers kann die Erteilung eines Jagdscheins von der Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens abhängig gemacht werden.
Datenschutzhinweise
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Ohne diese Informationen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Alle weiteren Angaben in Datenfeldern sind freiwillig.
Zu Ihrer Sicherheit werden Ihre Daten verschlüsselt an uns übermittelt.
Ich bestätige, dass ich mindestens 16 Jahre alt bin (die Nutzung von Online-Diensten ist ohne Zustimmung der Eltern ab 16 Jahren zulässig).*
Ich beantrage, mir einen Jagdschein für das Jahr / die Jahre