Jägerprüfung

Jagen setzt voraus, dass man eine staatliche oder staatlich anerkannte Jägerprüfung abgelegt hat. Hier finden Sie Informationen, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Beschreibung

Sie interessieren sich für die Jagd und wollen mit einer Ausbildung zur Jägerin oder zum Jäger beginnen? Dann nehmen Sie bitte zunächst mit einem für die Ausbildung anerkannten Jagdverein Kontakt auf! Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne Ansprechpartner.

Wenn Sie dann später Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, müssen Sie sich mit den nachstehenden Unterlagen bei uns zur Jägerprüfung anmelden. Nach einer Prüfung entscheiden wir über Ihre Zulassung zur Jägerprüfung. Dazu erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid. Die Prüfung wird danach von der Oberen Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel durchgeführt.

Schon jetzt wünschen wir Ihnen für Ihre Prüfung viel Erfolg. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen nach Ihrer bestandenen Jägerprüfung den ersten Jagdschein ausstellen können.

Anschrift und Öffnungszeiten

Waffen, Jagd und Fischerei

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person hat alle Steuern bezahlt.
Diese Person muss kein Geld mehr bei einem Amt bezahlen.

Steuer bedeutet:
Man zahlt Geld an den Staat.
Dieses Geld bezahlt man bei einem Amt.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.