Beschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich, wenn die vermittelten Prüfungsinhalte denen in Hessen entsprechen. (Dies ist nicht der Fall in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Aus diesen Ländern stammenden Prüfungsnachweisen sind Nachweise über die Sachkunde sowie der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang beizufügen.)
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie eine Bescheinigung über die Leistung der Fischereiabgabe erhalten,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss‐ oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben.
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind sind (hier kann auf Grundlage des ausländischen Fischereischeines ein Besucherfischereischein erteilt werden).
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können (hier kann ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein den Fischfang auszuüben).
Details
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Termine für Fischerprüfung 2026
Die Fischerprüfung finden 2026 an folgenden Terminen statt:
- 25. März 2026
- 18. November 2026