Beschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich, wenn die vermittelten Prüfungsinhalte denen in Hessen entsprechen. (Dies ist nicht der Fall in den Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfahlen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Aus diesen Ländern stammenden Prüfungsnachweisen sind Nachweise über die Sachkunde sowie der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang beizufügen.)
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss‐ oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.
Details
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Termine für Fischerprüfung 2025
Die Fischerprüfung finden 2025 an folgenden Terminen statt:
- 12. März 2025
- 12. November 2025