Fischereischein erstmalig beantragen

Fischer und Fischerinnen erhalten nach einer bestandenen Fischerprüfung auf Antrag beim Ordnungsamt einen Fischereischein. Für das Angeln am Gewässer wird zusätzlich ein Erlaubnisschein benötigt.

Beschreibung

Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an (siehe Allgemeinverfügung vom 3. März 2025 (StAnz. 10/2025, S. 282).
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabenden bzw. des Fischereipächters bzw. der Fischereipächterin des Gewässers.

Die Auskunft über den Besitzer oder die Besitzerin erhalten Sie bei Bedarf beim  Verband Hessischer Fischer e.V.

Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich, wenn die vermittelten Prüfungsinhalte denen in Hessen entsprechen. Dies ist nicht der Fall in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Aus diesen Ländern stammende Prüfungsnachweise sind Nachweise über die Sachkunde sowie der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der inhaltlich und im zeitlichen Umfang den Vorgaben des § 21 Abs. 1 HFischV entspricht, beizufügen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang bzw. Praxistag muss nicht zwingend in dem Bundesland erfolgen, in dem der Inhaberin oder dem Inhaber der Fischereischein erteilt wurde und auch zeitlich nicht vor Ablegen der Fischerprüfung stattgefunden haben.

Zahlung der Fischereiabgabe von Jugendlichen (Prüfungsfrei):

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einer ausgestellten Bescheinigung über die Leistung der Fischereiabgabe für Jugendliche ausüben.

Anschrift und Öffnungszeiten

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person hat alle Steuern bezahlt.
Diese Person muss kein Geld mehr bei einem Amt bezahlen.

Steuer bedeutet:
Man zahlt Geld an den Staat.
Dieses Geld bezahlt man bei einem Amt.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.