Achtung - aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information auf kassel.de.
Termine vereinbaren Sie bitte direkt über die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeitung oder über die E-Mail-Adresse: ordnung-aufsichtkasselde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Die Auskunft über den Besitzer/die Besitzerin erhalten Sie bei Bedarf beim Verband Hessischer Fischer e.V.
Jugendfischereischein (Prüfungsfrei):
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.