Beschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an (siehe Allgemeinverfügung vom 3. März 2025 (StAnz. 10/2025, S. 282).
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabenden bzw. des Fischereipächters bzw. der Fischereipächterin des Gewässers.
Die Auskunft über den Besitzer oder die Besitzerin erhalten Sie bei Bedarf beim Verband Hessischer Fischer e.V.
Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich, wenn die vermittelten Prüfungsinhalte denen in Hessen entsprechen. Dies ist nicht der Fall in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Aus diesen Ländern stammende Prüfungsnachweise sind Nachweise über die Sachkunde sowie der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der inhaltlich und im zeitlichen Umfang den Vorgaben des § 21 Abs. 1 HFischV entspricht, beizufügen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang bzw. Praxistag muss nicht zwingend in dem Bundesland erfolgen, in dem der Inhaberin oder dem Inhaber der Fischereischein erteilt wurde und auch zeitlich nicht vor Ablegen der Fischerprüfung stattgefunden haben.
Zahlung der Fischereiabgabe von Jugendlichen (Prüfungsfrei):
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einer ausgestellten Bescheinigung über die Leistung der Fischereiabgabe für Jugendliche ausüben.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel