Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Nachträgliche Ausstellung einer standesamtlichen Urkunde, die die Begründung einer Lebenspartnerschaft bescheinigt. Jetzt schnell und einfach Urkunde online beantragen!

Lebens­partner­schafts­urkunde beantragen

Beschreibung

Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

•    Lebenspartnerschaftsurkunde
•    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

•    neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
•    als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
 

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Anschrift und Öffnungszeiten

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Montag8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch8.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17.30 Uhr
Donnerstag8.30 - 12.30 Uhr
Freitag8.30 - 12.30 Uhr

Hinweis

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Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Lebens-Partnerschafts-Urkunde (Lebenspartnerschaftsurkunde)

Lebens-Partnerschafts-Urkunde (Lebenspartnerschaftsurkunde)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Personen haben eine Lebens-Partnerschaft.
Das ist so etwas ähnliches wie eine Ehe.
Aber für gleich-geschlechtliche Paare.
Zum Beispiel:
Die beim Standes-Amt gesagt haben.
Ja ich will eine Lebens-Partnerschaft.

Apostille

Apostille

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt.
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.
Sie ist nicht gefälscht.

Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Das ist diese Person.

Dieses Papier hat einen Stempel.
Dann weiß man:
Diese Info ist von Fach-Leuten aus dem Bereich Recht geprüft.
Das nennt man auch beglaubigt.

So ein Papier gibt es auch beim Standes-Amt.
Das ist das Amt, wo man heiratet.
Dort kann man eine Kopie von diesem Papier machen.
Diese Kopie muss auch beglaubigt sein.

Geburten-Register (Geburtenregister)

Geburten-Register (Geburtenregister)

Das ist eine Liste.
Darin stehen verschiedene Daten von neu geborenen Babys.

Dazu gehören:

  • Der Name
  • Die Namen von den Eltern
  • Das Geschlecht
  • Das Geburtsdatum
  • Der Geburtsort
Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen-Pass (Leichenpass)

Leichen sind tote Menschen.
Manchmal müssen Leichen aus Deutschland in ein anderes Land gebracht werden.
Dafür braucht man einen Leichen-Pass.
Das ist ein Papier für die Leiche.
Darin steht:
Diese Leiche darf in ein anderes Land gebracht werden.

Manchmal braucht man so ein Papier auch in Deutschland.
Zum Beispiel:
Für den Transport von einer Leiche in ein anderes Bundes-Land.

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Darin steht:
Ein Arzt hat eine Person gründlich untersucht.
Der Arzt oder die Ärztin hat festgestellt:
Diese Person lebt nicht mehr.
Sie ist tot.

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel