Beschreibung
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe müssen keine Trauzeugen/Trauzeuginnen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen/Trauzeuginnen bestimmen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Eheschließung, Staatsangehörigkeit
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115