Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittelüberwachung und Fachkonzepte

Aufgabe der Tierseuchenbekämpfung ist die Überwachung von Tierbeständen und Bekämpfung von leicht übertragbaren und sich schnell ausbreitenden Tierkrankheiten (sog. Tierseuchen).
In der Tierarzneimittelüberwachung wird die Anwendung bzw. der Verbleib von Medikamenten kontrolliert, die bei Nutztieren/ Lebensmittel-liefernden Tieren zum Einsatz kommen.

Beschreibung

Tierseuchenbekämpfung
Ziel ist die Gesunderhaltung der heimischen Tierbestände – insbesondere der Nutztierhaltungen – sowie der Wildbestände durch Monitoring und Überprüfung von Nutztierhaltungen sowie durch Einleitung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und Sanierung infizierter Bestände. Die Tierseuchenbekämpfung dient auch dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierseuchen.
Nutztierhalter müssen sich registrieren lassen und sich bei der Hessischen Tierseuchenkasse anmelden.

Von den sogenannten  anzeigepflichtigen Tierseuchen (Öffnet in einem neuen Tab) geht eine besondere Gefahr aus, bereits der Verdacht auf eine solche Tierseuche muss sofort beim Veterinäramt angezeigt werden.


Tierarzneimittelüberwachung
Die Pflichten von Tierhaltern bei der Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel-liefernden Tieren sind in der sog.  Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) geregelt. So müssen über den Erwerb von verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln Nachweise geführt werden (z. B. Rechnungen oder tierärztlicher Anwendungs- u. Abgabebeleg, sog. AuA-Beleg) und deren Anwendung durch Tierhalter in einem sog. Tierarzneimittel-Bestandsbuch eingetragen/ dokumentiert werden.

  • Digitales Rathaus

    Stallpflicht aufgehoben

    Mit Wirkung vom 29. März 2024 ist sowohl die Stallpflicht als auch das Durchführungsverbot von Geflügelschauen aufgehoben. Biosicherheitsmaßnahmen sind aber weiterhin einzuhalten.

Tierseuchenrechtliche Informationsblätter, Formulare und Vordrucke für Nutztierhalter