Beschreibung
Tierseuchenbekämpfung
Ziel ist die Gesunderhaltung der heimischen Tierbestände – insbesondere der Nutztierhaltungen – sowie der Wildbestände durch Monitoring und Überprüfung von Nutztierhaltungen sowie durch Einleitung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen und Sanierung infizierter Bestände. Die Tierseuchenbekämpfung dient auch dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierseuchen.
Nutztierhalter müssen sich registrieren lassen und sich bei der Hessischen Tierseuchenkasse anmelden.
Von den sogenannten anzeigepflichtigen Tierseuchen (Öffnet in einem neuen Tab) geht eine besondere Gefahr aus, bereits der Verdacht auf eine solche Tierseuche muss sofort beim Veterinäramt angezeigt werden.
Tierarzneimittelüberwachung
Die Pflichten von Tierhaltern bei der Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel-liefernden Tieren sind in der sog. Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) geregelt. So müssen über den Erwerb von verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln Nachweise geführt werden (z. B. Rechnungen oder tierärztlicher Anwendungs- u. Abgabebeleg, sog. AuA-Beleg) und deren Anwendung durch Tierhalter in einem sog. Tierarzneimittel-Bestandsbuch eingetragen/ dokumentiert werden.