Aviäre Influenza / Geflügelpest / Vogelgrippe

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Risikogebiet der Stadt Kassel ab Samstag, 06. Mai 2023; Biosicherheitsmaßnahmen sind dennoch weiterhin konsequent zu beachten


Aufhebung der Stallpflicht im Risikogebiet der Stadt Kassel

Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Risikogebiet der Fuldaauen ab Samstag, 06. Mai 2023; Biosicherheitsmaßnahmen dennoch weiterhin konsequent beachten

Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest ist zwar grundsätzlich weiterhin hoch. Dennoch sind ab Samstag, 6. Mai, Erleichterungen für Geflügelhalter im ornithologischen Risikogebiet der Stadt Kassel in Kraft getreten.

Im Januar war eine Stallpflicht für Geflügel im ornithologischen Risikogebiet der Stadt Kassel angeordnet worden, nachdem bei einer kranken Graugans in der Fuldaaue das gefährliche Geflügelpestvirus nachgewiesen worden war. 

Nachdem bis dato keine weiteren Fälle im Risikogebiet aufgetreten sind und in keiner der insgesamt 30 Monitoring-Proben, die seit Mitte Januar verstärkt entnommen wurden, das Geflügelpest-Virus nachweisbar war, kann die Stallpflicht nunmehr aufgehoben werden. Offensichtlich hat sich das Vogelgrippevirus nicht weiter ausgebreitet bzw. nicht etabliert. Geflügel kann somit wieder im Freien gehalten werden. 

Dennoch sind alle Geflügelhalter weiterhin verpflichtet, durch strikte Einhaltung der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen das Hausgeflügel bestmöglich vor einem Eintrag des Vogelgrippe-Virus zu schützen.