Wer in gewässernahen Bereichen rund um die Fuldaauen (ornithologisches Risikogebiet) oder in der Gemarkung Kragenhof Geflügel oder andere Vögel hält, muss diese/s bis auf weiteres entweder in geschlossenen Ställen oder in einer überdachten und wildvogelgeschützten Voliere unterbringen.
- Allgemeinverfügung Stallpflicht in Risikogebieten
- Merkblatt Schutz gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen, FLI, Stand 25.11.2016
- Merkblatt Aufstallungspflicht, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht, LLH, Stand Dez. 2020
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, FLI
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, HMUKLV, Stand Okt. 2020
- Merkblatt zur Geflügelpest, BVMG
- Merkblatt zur Geflügelpest, HMUKLV (PDF)
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes
Karten der Aufstallungsgebiete
Gesamtübersicht der Aufstallungsgebiete
graue Linie: Gebietsgrenzen der Stadt Kassel
Aufstallungsgebiete:
- kreuz-schraffiertes Teilgebiet: „ornithologisches Risikogebiet“
- horizontal schraffiertes Teilgebiet: „Gemarkung Kragenhof“
Detailkarte Aufstallungsgebiet „Gemarkung Kragenhof“
- horizontal schraffiertes Teilgebiet: Aufstallungsgebiet „Gemarkung Kragenhof“
Detailkarte Aufstallungsgebiet „ornithologisches Risikogebiet“
- kreuz-schraffiertes Teilgebiet: „ornithologisches Risikogebiet“