Keine Stallpflicht mehr
Geflügel darf ab 15. Januar 2026 wieder ins Freie
Da das lokale Risiko eines Eintrags des Geflügelpest‐Virus nunmehr deutlich geringer ist, wurde die Stallpflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben.
Die Zahl der Geflügelpest‐Ausbrüche unter Wildvögeln im Kasseler Stadtgebiet ist seit geraumer Zeit stark rückläufig. In der Stadt Kassel wurden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 insgesamt 29 Geflügelpest‐Ausbrüche unter Wildvögeln festgestellt und in den Untersuchungen des Friedrich‐Loeffler‐Institutes (FLI) bestätigt, während im nachfolgenden Zeitraum nur noch vereinzelte Fälle – auch unter Wildcarnivoren – aufgetreten sind. Die Stallpflicht wurde daher mit Wirkung zum 15. Januar 2026 aufgehoben.
Im Zeitraum von April 2026 bis zum heutigen Tag (Mitte Juli 2026) sind keine bestätigen Fälle mehr nachgewiesen worden.
Sonstige angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen aufgehoben
Geflügelschauen und Vogelausstellungen wieder möglich
Meldung verdächtiger Symptome beim Hausgeflügel
Geflügelhaltung anmelden und Bestandregister führen
Umgang mit toten oder kranken Wildvögeln und empfänglichen wildlebenden Säugetieren
Links und Downloads
- Merkblatt Schutz gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen, FLI, Stand 25.11.2016
- Merkblatt_Empfehlungskatalog Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland, FLI - Stand 09.12.2022
- Merkblatt Geflügelpest, FLI - Stand 22.08.2019
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, HMUKLV, Stand Okt. 2020 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt zur Geflügelpest u. Umgang mit toten Wildvögeln, HMLU, Stand Apr. 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, FLI
- Merkblatt zur Geflügelpest, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht - Maßnahmen zur Stressvermeidung, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht, LLH, Stand Dez. 2020
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums und des Friedrich-Loeffler-Institutes.