Aviäre Influenza / Geflügelpest / Vogelgrippe

Die Zahl lokaler Nachweise von Geflügelpestvirus – auch bei Wildcarnivoren – ist seit geraumer Zeit stark rückläufig, die Stallpflicht wurde daher bereits im Januar 2026 aufgehoben. Aufgrund der günstigen Seuchenlage sind nunmehr ab 18. Juli 2026 auch speziell angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen aufgehoben.


Keine Stallpflicht mehr

Geflügel darf ab 15. Januar 2026 wieder ins Freie

Da das lokale Risiko eines Eintrags des Geflügelpest‐Virus nunmehr deutlich geringer ist, wurde die Stallpflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben. 

Die Zahl der Geflügelpest‐Ausbrüche unter Wildvögeln im Kasseler Stadtgebiet ist seit geraumer Zeit stark rückläufig. In der Stadt Kassel wurden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 insgesamt 29 Geflügelpest‐Ausbrüche unter Wildvögeln festgestellt und in den Untersuchungen des Friedrich‐Loeffler‐Institutes (FLI) bestätigt, während im nachfolgenden Zeitraum nur noch vereinzelte Fälle – auch unter Wildcarnivoren – aufgetreten sind. Die Stallpflicht wurde daher mit Wirkung zum 15. Januar 2026 aufgehoben.

Im Zeitraum von April 2026 bis zum heutigen Tag (Mitte Juli 2026) sind keine bestätigen Fälle mehr nachgewiesen worden.