Aviäre Influenza / Geflügelpest / Vogelgrippe

Die Zahl der lokalen Geflügelpest-Ausbrüche bei Wildvögeln ist zwar rückläufig – allerdings gibt es noch keine vollständige Entwarnung: Geflügel darf nun zwar wieder ins Freie und auch Veranstaltungen sind wieder möglich, allerdings müssen die angeordneten sonstigen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden.


Keine Stallpflicht mehr

Geflügel darf ab 15. Januar 2026 wieder ins Freie

Da das lokale Risiko eines Eintrags des Geflügelpest-Virus nunmehr deutlich geringer ist als in den Vormonaten, wurde die Stallpflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben – sonstige Biosicherheitsmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden (s. hierzu weiter unten).

Die Zahl der Geflügelpest-Ausbrüche unter Wildvögeln im Kasseler Stadtgebiet ist zwar rückläufig, allerdings gibt es noch keine vollständige Entwarnung: In der Stadt Kassel wurden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 insgesamt 29 Geflügelpest-Ausbrüche unter Wildvögeln festgestellt und in den Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) bestätigt, während im nachfolgenden Zeitraum (16. Dezember 2025 bis 12. Januar2026) nur noch bei 1 Wildvogel das Geflügelpest-Virus nachgewiesen wurde – der betreffende Graureiher war Ende Dezember in der Karlsaue und damit im Risikogebiet der Stadt Kassel tot aufgefunden worden. Das Virus ist also zwar weiterhin in der Umwelt präsent, aber die lokale Eintragsgefahr nicht mehr so hoch wie im November und Dezember 2025.

„Der Kälteeinbruch im Januar hat außerdem dafür gesorgt, dass der Zug der Wildvögel weitestgehend zum Abschluss gekommen ist – Schwärme, die längere Zeit im Gebiet der Kasseler Fuldaauen Zwischenrast gemacht hatten, sind nun aufgrund des Kälteschubes gen Süden weitergezogen. Die Aufhebung der Stallpflicht ist also durchaus gerechtfertigt, wenn weiterhin die anderen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. Geflügelhaltern im Risikogebiet der Stadt Kassel – also in den näheren Bereichen um die Fuldaauen – wird empfohlen, den Freiland-Auslauf auf freiwilliger Basis weiterhin einzuschränken und das Federvieh zum Beispiel nur tageweise in kleinere und mit Netzen gesicherte Außenbereiche zu lassen.

Eine verminderte Dynamik des Geflügelpest-Geschehens zeichnet sich derzeit für ganz Hessen ab: Während von Mitte Oktober bis Mitte Dezember hessenweit rund 195 Ausbrüche festgestellt wurden - bis auf 2 Fälle allesamt unter Wildvögeln -, waren es im nachfolgenden Zeitraum vom 16. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 in Hessen nur noch rund 25 Ausbrüche – alle unter Wildvögeln.