Keine Stallpflicht mehr
Geflügel darf ab 15. Januar 2026 wieder ins Freie
Da das lokale Risiko eines Eintrags des Geflügelpest-Virus nunmehr deutlich geringer ist als in den Vormonaten, wurde die Stallpflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben – sonstige Biosicherheitsmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden (s. hierzu weiter unten).
Die Zahl der Geflügelpest-Ausbrüche unter Wildvögeln im Kasseler Stadtgebiet ist zwar rückläufig, allerdings gibt es noch keine vollständige Entwarnung: In der Stadt Kassel wurden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 insgesamt 29 Geflügelpest-Ausbrüche unter Wildvögeln festgestellt und in den Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) bestätigt, während im nachfolgenden Zeitraum (16. Dezember 2025 bis 12. Januar2026) nur noch bei 1 Wildvogel das Geflügelpest-Virus nachgewiesen wurde – der betreffende Graureiher war Ende Dezember in der Karlsaue und damit im Risikogebiet der Stadt Kassel tot aufgefunden worden. Das Virus ist also zwar weiterhin in der Umwelt präsent, aber die lokale Eintragsgefahr nicht mehr so hoch wie im November und Dezember 2025.
„Der Kälteeinbruch im Januar hat außerdem dafür gesorgt, dass der Zug der Wildvögel weitestgehend zum Abschluss gekommen ist – Schwärme, die längere Zeit im Gebiet der Kasseler Fuldaauen Zwischenrast gemacht hatten, sind nun aufgrund des Kälteschubes gen Süden weitergezogen. Die Aufhebung der Stallpflicht ist also durchaus gerechtfertigt, wenn weiterhin die anderen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. Geflügelhaltern im Risikogebiet der Stadt Kassel – also in den näheren Bereichen um die Fuldaauen – wird empfohlen, den Freiland-Auslauf auf freiwilliger Basis weiterhin einzuschränken und das Federvieh zum Beispiel nur tageweise in kleinere und mit Netzen gesicherte Außenbereiche zu lassen.
Eine verminderte Dynamik des Geflügelpest-Geschehens zeichnet sich derzeit für ganz Hessen ab: Während von Mitte Oktober bis Mitte Dezember hessenweit rund 195 Ausbrüche festgestellt wurden - bis auf 2 Fälle allesamt unter Wildvögeln -, waren es im nachfolgenden Zeitraum vom 16. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 in Hessen nur noch rund 25 Ausbrüche – alle unter Wildvögeln.
Sonstige angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen
Geflügelschauen und Vogelausstellungen wieder möglich
Meldung verdächtiger Symptome beim Hausgeflügel
Geflügelhaltung anmelden und Bestandregister führen
Umgang mit toten/ kranken Wildvögeln und empfänglichen wildlebenden Säugetieren
Links und Downloads
- Merkblatt Schutz gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen, FLI, Stand 25.11.2016
- Merkblatt_Empfehlungskatalog Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland, FLI - Stand 09.12.2022
- Merkblatt Geflügelpest, FLI - Stand 22.08.2019
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, HMUKLV, Stand Okt. 2020 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt zur Geflügelpest u. Umgang mit toten Wildvögeln, HMLU, Stand Apr. 2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, FLI
- Merkblatt zur Geflügelpest, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht - Maßnahmen zur Stressvermeidung, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht, LLH, Stand Dez. 2020
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums und des Friedrich-Loeffler-Institutes.