Aviäre Influenza / Geflügelpest / Vogelgrippe

Derzeit besteht keine Stallpflicht und auch Geflügelausstellungen können durchgeführt werden. Allerdings müssen allgemeine Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent beachtet werden.


Derzeit keine Stallpflicht

Auch Geflügelausstellungen wieder möglich

Eine zuletzt im Februar 2024 angeordnete Stallpflicht ist mit Wirkung vom 29. März 2024 aufgehoben worden -  Aufhebungs-Verfügung PDF-Datei 285 kB. Seitdem sind auch Geflügelausstellungen wieder möglich.
Um Hausgeflügel dennoch vor einer Infektion mit dem gefährlichen Vogelgrippe-Virus zu schützen, müssen zahlreiche Vorsorge- und Biosicherheitsmaßnahmen beachtet werden.