Derzeit keine Stallpflicht
Auch Geflügelausstellungen wieder möglich
Eine zuletzt im Februar 2024 angeordnete Stallpflicht ist mit Wirkung vom 29. März 2024 aufgehoben worden - Aufhebungs-Verfügung PDF-Datei 285 kB. Seitdem sind auch Geflügelausstellungen wieder möglich.
Um Hausgeflügel dennoch vor einer Infektion mit dem gefährlichen Vogelgrippe-Virus zu schützen, müssen zahlreiche Vorsorge- und Biosicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
Vorsorge-/Biosicherheitsmaßnahmen
Geflügelpest: Verdächtige Symptome
Geflügelhaltung anmelden
Umgang mit toten Wildvögeln
Links und Downloads
- Merkblatt Schutz gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen, FLI, Stand 25.11.2016
- Merkblatt_Empfehlungskatalog Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland, FLI - Stand 09.12.2022
- Merkblatt Geflügelpest, FLI - Stand 22.08.2019
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, HMUKLV, Stand Okt. 2020 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt zur Geflügelpest, HMUKLV (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt Schutz vor der Geflügelpest, FLI
- Merkblatt zur Geflügelpest, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht - Maßnahmen zur Stressvermeidung, BVMG
- Merkblatt Aufstallungspflicht, LLH, Stand Dez. 2020
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums und des Friedrich-Loeffler-Institutes.