Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement

Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.

Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.

Krisenmanagement umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von, Vorbereitung auf, Erkennung und Bewältigung sowie Nachbereitung von Krisen. Das Krisenmanagement schafft die konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen, um eine eingetretene außergewöhnliche Situation durch das Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren schnellstmöglich in den Normalzustand zurückzuführen.