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Der sichere und attraktive Ausbau der Radinfrastruktur ist der Stadt Kassel ein wichtiges Anliegen. Dabei setzt die Stadtverwaltung auf die Einrichtung von Fahrradstraßen. Derzeit besteht das Netz aus rund sieben Kilometern. In den kommenden Jahren sollen weitere Fahrradstraßen und -zonen ausgewiesen werden.
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Auf den als Fahrradstraße gekennzeichneten Streckenabschnitten wird die gesamte Fahrbahn zum Radweg. Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder sind nur geduldet, wenn es ein entsprechendes Zusatzschild „Anlieger frei“ oder „KFZ frei“ zulässt. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit (maximal 30 km/h) fahren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Das Verkehrszeichen VZ 244.1 kennzeichnet den Beginn einer FahrradstraßeDas Verkehrszeichen VZ 244.2 kennzeichnet das Ende einer Fahrradstraße
Fahrradstraßen können eingerichtet werden, wenn der Radverkehrsanteil auf diesem Streckenabschnitt die vorherrschende Verkehrsart ist bzw. dies planerisch beabsichtigt oder zukünftig zu erwarten ist.
Was ist eine Fahrradzone?
Eine Fahrradzone umfasst wie eine Tempo-30-Zone ein Gebiet mehrerer zusammenhängender Nebenstraßen. Der wesentliche Unterschied zur Tempo-30-Zone besteht darin, dass Kfz-Verkehr nur dann zulässig ist, wenn eine Zusatzschild das ausdrücklich erlaubt. Auf den Radverkehr ist dann besondere Rücksicht zu nehmen.
Das Verkehrszeichen VZ 244.3 kennzeichnet den Beginn einer FahrradzoneDas Verkehrszeichen VZ 244.4 kennzeichnet den Beginn einer Fahrradzone
Welche Verkehrsregeln gelten in Fahrradstraßen und -Zonen für Radfahrende?
Radverkehr hat Vorrang
Radfahrende bestimmen das Tempo, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h
Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge wie zum Beispiel E-Scooter dürfen nebeneinander fahren
Die Gehwege sind weiterhin Gehenden vorbehalten
Welche Verkehrsregeln gelten in Fahrradstraßen und -Zonen für Autofahrende?
Auto- und Motorradverkehr ist nur zugelassen, wenn es entsprechende Zusatzschilder erlauben.
Autofahrende sind zu Gast und müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen.
Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Radfahrende dürfen überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fahrradstraße und einer Fahrradzone?
Fahrradstraße
Im Verlauf von Fahrradstraßen haben Radfahrende in Kassel Vorfahrt. In Fahrradzonen bleibt es bei der Regelung „rechts-vor-links“ für alle Verkehrsteilnehmenden, insofern nichts anderes geregelt ist.
Neben den abweichenden Verkehrszeichen ist auch die Markierung unterschiedlich. Die Fahrradstraße hat als Wiedererkennungsmerkmal eine durchgehende Blockmarkierung an den Seitenrändern, die außerdem den Sicherheitsabstand zum Parken kennzeichnet sowie Roteinfärbungen an den Einmündungen und Kreuzungen.
Fahrradzone
Die Fahrradzone hat diese Markierungen nicht, sondern lediglich Radpiktogramme in regemäßigen Abständen auf der Fahrbahn. Da es sich bei der Fahrradzone Wehlheiden um einen Verkehrsversuch handelt, sind diese Piktogramme gelb und nicht weiß.
Welche Fahrradstraßen gibt es in Kassel?
Menzelstraße/Landaustraße (von Auestadion bis Philosophenweg)
Blücherstraße/Arndtstraße (von Schwimmbadbrücke bis Christofstraße)
Fiedlerstraße (von Hegelsbergstraße bis Mombachstraße)
Schillerstraße (von Clara-Immerwahr Straße bis Uferstraße)
Goethestraße (von Rudolphsplatz bis Freiherr-vom-Stein-Straße)
Helleböhnweg/kleiner Holzweg (von Heinrich-Schütz-Allee bis Strindbergstraße)
Am Hafen (von Königinhofstraße bis Parkplatz Helleberg)
Königstor (1. Bauabschnitt - zwischen Westendstraße und Friedrichstraße)
In Vorbereitung befindliche Maßnahmen (gestrichelt)
Die einzelnen Maßnahmen können angeklickt werden, um weitere Informationen zu erhalten.
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