Stadtälteste

Die Ehrenbezeichnung "Stadtälteste" bzw. "Stadtältester" kann Stadtverordneten, Ehrenbeamten, hauptamtlichen Wahlbeamten Mitglied eines Ortsbeirats verliehen werden, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben.

Stadtverordnetenversammlung entscheidet darüber, wem die Ehrenbezeichnung verliehen wird (gesetzliche Grundlage: § 28 Abs. 2 HGO). Auch ausländische Einwohner und Einwohnerinnen, die länger als 20 Jahre Mitglieder im Ausländerbeirat waren, können auf diese Weise ausgezeichnet werden. Nach interfraktioneller Absprache wird gleichzeitig mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung die Stadtmedaille verliehen. Die Stadtverordnetenversammlung kann die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.