Schäden an Verkehrseinrichtungen

Wurde ein Schaden an städtischem Eigentum, z. B. einem Verkehrszeichen verursacht oder Störung einer Ampel beobachtet, kann dies beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt gemeldet werden.

Beschreibung

Schäden an städtischen Verkehrseinrichtungen, wie zum Beispiel Lichtsignalanlagen (Ampeln), Schildern, Absperrpfosten, Leitplanken, Geländern oder Betonpollern, müssen vom Verursacher grundsätzlich an die Polizei oder das Stra��enverkehrs- und Tiefbauamt gemeldet werden, da ansonsten von der Polizei Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht aufgenommen werden.

Wenn Sie Augenzeuge einer vermeintlichen Unfallflucht werden, merken Sie sich bitte Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe, Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit und informieren uns oder die Polizei unter der Rufnummer 0561/910-0.

Alle anderen festgestellten Beschädigungen können Sie uns gerne unter der unten angegebenen Telefonnummer melden, damit der Schaden behoben werden kann.

Wenn Sie nicht selbst Verursacher des Schadens sind, können Sie Schäden über den nachfolgenden Link auch online melden.

 Schäden melden

Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

Anschrift und Öffnungszeiten

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