Der Bereich für Bewohnerparkausweise in der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kassel bleibt am Donnerstag, 23. Juni, sowie am Freitag, 24. Juni, für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger können den Bewohnerparkausweis oder auch eine Verlängerung aber an diesen beiden Tagen auch weiterhin online beantragen.
Beschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für:
- kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
- kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
- die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Hölkesches Haus
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel