Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (sonstige Ausnahmegenehmigungen)
In besonderen Fällen kann auf Antrag eine Genehmigung zur Befreiung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung erteilt werden. Darunter zählt auch das Befahren von Fußgängerzonen oder die Einrichtung von Haltverboten für Umzüge.
Beschreibung
In besonders begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Genehmigung zur Befreiung von sonstigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung erteilt werden. Darunter zählen z. B.:
Großraum und Schwertransporte
Befahren von Fußgängerzonen
Umzüge
Sonntagsfahrerlaubnis
Details
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Genehmigung zu beantragen:
Bei Umzügen muss die Halteverbotszone 4 Tage vor dem Umzugstermin ausgeschildert werden.
Bearbeitungsdauer
Bitte reichen Sie uns Ihre Anfrage spätestens mit einem Vorlauf von einer Woche ein.
Erforderliche Unterlagen
Für eine schnelleren Bearbeitungsprozess geben Sie in Ihrer schriftlichen Anfrage neben Ihren persönlichen Daten bitte zusätzliche Punkte an:
Grund der Genehmigung
Zeitraum / Datum
Uhrzeit und Dauer
Angaben über die genauen Örtlichkeiten
In Einzelfällen können weitere Informationen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren werden individuell, je nach Genehmigungsart, für Sie berechnet. Es kann eine Rahmengebühr von 10,20 Euro - 767 Euro entstehen.
Die Gebühren bei Umzügen sind hingegen einheitlich:
1 Tag, 15 Euro
2 Tage, 25 Euro
3 Tage, 35 Euro
Die angegebenen Gebühren für Umzüge beinhalten ausschließlich die Genehmigung. Die Beschaffung von z. B. Halteverbotsschildern muss separat erfolgen.
Die Stadt Kassel stellt keine Halteverbotsschilder zur Verfügung, daher sind diese privat zu beziehen (Anmietung durch ortsansässige Umzugsunternehmen).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Handwerkerparkausweisen erteilen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter.
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