Beschreibung
Sofern sich der Hauptwohnsitz im Bereich eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirks oder in der Parkgebührenzone befindet, besteht die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Es wird zwischen zwei unterschiedlichen Formen des Bewohnerparkausweises unterschieden:
- Grüner Bewohnerparkausweis für ausgewiesene Bewohnerparkplätze.
- Roter Bewohnerparkausweis für Parkplätze in der Parkgebührenzone II.
Der Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden, wenn
- kein privater Stellplatz oder Garage vorhanden ist bzw. angemietet werden kann,
- das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist bzw. das Fahrzeug eines Dritten dauerhaft privat genutzt wird.
- das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 3,5 t beträgt,
- das Fahrzeug nicht länger als 5,50 m und breiter als 2,10 m ist.
Eine Parkerlaubnis/eine Ausnahmegenehmigung kann nur für einen Pkw (kein LKW oder Wohnmobil) oder Motorrad erteilt werden.
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Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Hölkesches Haus
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel