Beschreibung
Es wird zwischen zwei unterschiedlichen Formen des Bewohnerparkausweises unterschieden:
- Grüner Bewohnerparkausweis für ausgewiesene Bewohnerparkplätze.
- Roter Bewohnerparkausweis für Parkplätze in der Parkgebührenzone II.
Der Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden, wenn
- der Bewohner in dem Bewohnerbezirk gemeldet ist
- kein privater Stellplatz oder Garage vorhanden ist bzw. angemietet werden kann,
- das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist bzw. das Fahrzeug eines Dritten dauerhaft privat genutzt wird,
- das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als 3,5 t beträgt,
Nur in begründeten Ausnahmefällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Hölkesches Haus
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel