Berechtigte Personen können Einsicht in Bauakten sowohl bestehender Gebäude als auch laufender Genehmigungsverfahren nehmen.
Beschreibung
Bei Kauf, Verkauf oder Modernisierung von baulichen Anlagen kann eine Einsicht in bestehende Bauakten wertvolle Informationen liefern. Üblicherweise existieren zwei Originale von Bauakten. Eines befindet sich im Eigentum der jeweiligen Bauherrschaft und eines bei der Baugenehmigungsbehörde.
Akteneinsicht wird auf Antrag gewährt und ist gebührenpflichtig.
Details
Voraussetzungen
Zur Einsichtnahme in Bauakten oder einen Extrakt daraus (z.B. Statik) sind Eigentümer und Eigentümerinnen, sowie Personen mit einer Vollmacht der Eigentümer und Eigentümerinnen oder andere Personen mit berechtigtem Interesse, befugt.
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie für den Antrag das Formular Antrag auf BauakteneinsichtPDF-Datei69 kB und übermitteln dieses zusammen mit den unten genannten Nachweisen über unseren digitalen Posteingang (Öffnet in einem neuen Tab) an die Bauaufsicht. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden, die über den digitalen Posteingang eingereicht werden. Sie können den digitalen Posteingang ebenso nutzen, um Fragen zu stellen.
Nach Eingang des vollständigen Antrags und Prüfung Ihrer Einsichtsberechtigung wird die Akte aus dem Archiv geholt und die Aktenlage ermittelt. Daraufhin setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um je nach Aktenumfang einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren, oder Ihnen die Abzüge über unseren Dateiaustauschdienst digital zur Verfügung zu stellen.
Da eine Akteneinsicht Vorbereitung bedarf, kann sie nur nach vorheriger Antragstellung und Terminvereinbarung stattfinden. Termine sind nur für persönliche Akteneinsichten notwendig und können unabhängig der unten angegebenen Öffnungszeiten vereinbart werden.
Nach Übermittlung der Abzüge erhalten Sie die Rechnung separat auf dem Postweg.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der Vielzahl an Anfragen ist aktuell mit einer Bearbeitungsdauer Ihres Antrags von etwa acht Wochen zu rechnen.
Wenn unter den benötigten Unterlagen Pläne größer DIN A3 sind, werden diese extern gescannt. Hier kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Ggfs. Vollmacht des Eigentümers (Maklervollmacht, Personenvollmacht)
Bei Neuerwerb: Auszug aus dem Kaufvertrag (Personenangaben zu den Vertragsparteien, Adresse des zu erwerbenden Grundstücks, Unterschriften über den Erwerb von allen Vertragsparteien)
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