Abbruchantrag

Genehmigungspflichtige Abbrüche werden im Vollverfahren gemäß § 66 HBO geprüft. Neben den in diesen Verfahren üblicherweise zu prüfenden Inhalten liegt das Wesen des Antrags im Bereich der Standsicherheit sowie der Schwerpunkt der bauaufsichtlichen Prüfung im Bereich der Abbruch- und Entsorgungskonzepte.

Beschreibung

Unter Abbruch ist eine vollständige oder eine selbständige teilweise Vernichtung der Bausubstanz einer Anlage gemeint.

Für den Teilabbruch eines Gebäudes, bzw. die teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage müssen Sie einen Bauantrag stellen. Sollte nach einem Teilabbruch ein genehmigungspflichtiger An- und Umbau des Gebäudes geplant sein, ist es grundsätzlich sinnvoll diese Vorhaben in einem Antrag zu koppeln. Sollte der Teilabbruch vollkommen isoliert von Neubaumaßnahmen erfolgen, ist hier ein gesonderter Abbruchantrag zu stellen.

Über die Baugenehmigung hinaus können weitere Genehmigungen für Ihr Vorhaben notwendig werden, wie Bsp. Baumfällgenehmigungen, eine wasserrechtliche Erlaubnis bei Grundwasserberührung oder eine wasserrechtliche Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abbruchantrag

Bauaufsicht

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Bezirksaufteilung der Zuständigkeiten für Grundstücke

Bezirksaufteilung der Zuständigkeiten für Grundstücke

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