Beschreibung
Unter Abbruch ist eine vollständige oder eine selbständige teilweise Vernichtung der Bausubstanz einer Anlage gemeint.
Für den Teilabbruch eines Gebäudes, bzw. die teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage müssen Sie einen Bauantrag stellen. Sollte nach einem Teilabbruch ein genehmigungspflichtiger An- und Umbau des Gebäudes geplant sein, ist es grundsätzlich sinnvoll diese Vorhaben in einem Antrag zu koppeln. Sollte der Teilabbruch vollkommen isoliert von Neubaumaßnahmen erfolgen, ist hier ein gesonderter Abbruchantrag zu stellen.
Über die Baugenehmigung hinaus können weitere Genehmigungen für Ihr Vorhaben notwendig werden, wie Bsp. Baumfällgenehmigungen, eine wasserrechtliche Erlaubnis bei Grundwasserberührung oder eine wasserrechtliche Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abbruchantrag
Bauaufsicht
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Zeiten
Kontakt
Bezirksaufteilung der Zuständigkeiten für Grundstücke
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