Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie Beratung zur Unterbringung bei eingetretenem Wohnungsverlust erhalten.

Beschreibung

Wenn Sie Mietschulden haben, können diese nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage dient. Eine Übernahme durch die zuständige kommunale Behörde erfolgt, wenn Ihnen ein akuter Wohnungsverlust droht. Diese Unterstützung wird Ihnen in der Regel in Form eines Darlehens gegeben. Damit Sie diese Unterstützung erhalten, wird unter anderem vorausgesetzt, dass Sie nicht in der Lage sind, den Rückstand aus eigener Kraft zu bewältigen.

Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

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Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Räumungs-Klage (Räumungsklage)

Räumungs-Klage (Räumungsklage)

Das ist ein Gerichts-Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter.
Der Mieter soll aus der Wohnung von dem Vermieter ausziehen.
Deshalb ist der Vermieter zu einem Anwalt gegangen.
Und er hat gegen den Mieter geklagt.
Das nennt man Räumungs-Klage.

Insolvenz (Überschuldung)

Insolvenz (Überschuldung)

Eine Person hat kein Geld.
Diese Person kann nichts mehr bezahlen.
Das ist eine Insolvenz.
Diese Person nennt man auch:
Schuldner.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Gläubiger

Gläubiger

Das ist eine Person, die einer anderen Person
Geld geliehen hat.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Das ist eine Gruppe von Personen.
Sie sind miteinander verwandt.
Sie leben zusammen in einer Wohnung.
Alle bezahlen etwas im Haushalt.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.