Achtung - aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information auf kassel.de.
Termine vereinbaren Sie bitte direkt über die Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeitung oder über die E-Mail-Adresse: ordnung-aufsichtkasselde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Beschreibung
Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerblicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt. Sie wird auch bei Ausschreibungen und Präqualifizierungsverfahren verlangt.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind
- für private Zwecke; Die Auskunft wird Ihnen direkt nach Hause geschickt.
- Zur Vorlage bei einer Behörde; Die Auskunft wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde, den Verwendungszweck und (soweit bekannt) das Geschäftszeichen an.