Beschreibung
Auf Antrag erhält jede natürliche und juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerblicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt. Sie wird auch bei Ausschreibungen und Präqualifizierungsverfahren verlangt.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind
- für private Zwecke; Die Auskunft wird Ihnen direkt mit der Post nach Hause geschickt
- zur Vorlage bei einer Behörde; Die Auskunft wird der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde, den Verwendungszweck und (soweit bekannt) das Geschäftszeichen an.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bürgerbüro
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Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Sollten Sie aus medizinischen Gründen keine Mund Nasen Bedeckung tragen dürfen, vereinbaren Sie bitte telefonisch über die Behördennummer (0561) 115 einen Termin oder senden Sie uns Ihren Terminanfrage per E-Mail an infokasselde.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.