Neuer Standort
Wir sind umgezogen.
Ab dem 24. März 2025 finden Sie uns am neuen Standort in der Kurt-Schumacher-Straße 27 in Kassel.
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet erhoben.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner/ihrer Hauptwohnung für seinen/ihren Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner/ihrer Familienmitglieder innehat.
Steuerpflichtig ist, wer in der Stadt Kassel mit Nebenwohnung gemeldet ist oder eine meldepflichtige Nebenwohnung im Sinne des Hessischen Meldegesetzes innehat, ohne jedoch mit Nebenwohnsitz gemeldet zu sein.
Um feststellen zu können, ob Ihnen diese Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Gebiet der Stadt Kassel dient und welche Bemessungsgrundlage im Falle einer Steuerpflicht anzusetzen wäre, werden Sie vom Amt Kämmerei und Steuern angeschrieben.
Eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer ist in jedem Fall abzugeben.
Bei Wohnungen die eigengenutzt, ungenutzt, unentgeltlich oder unterhalb der ortüblichen Miete überlassen werden, gilt die ortsübliche Miete.
Die Nettokaltmiete ist die monatlich zu zahlende Miete für den Wohnraum ohne Nebenkosten (z.B. Kosten für Sammelheizung, Warmwasser oder Grundbesitzabgaben) und Betriebskosten (Strom‐ und Gasverbrauch).
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 8 % der Jahresnettokaltmiete.
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Anschrift und Öffnungszeiten
Steuern
Anschrift
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 27
34117 Kassel