Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet erhoben.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner/ihrer Hauptwohnung für seinen/ihren Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner/ihrer Familienmitglieder innehat.
Steuerpflichtig ist, wer in der Stadt Kassel mit Nebenwohnung gemeldet ist oder eine meldepflichtige Nebenwohnung im Sinne des Hessischen Meldegesetzes innehat, ohne mit Nebenwohnung gemeldet zu sein.
Um feststellen zu können, ob Ihnen diese Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung dient und welche Bemessungsgrundlage im Falle einer Steuerpflicht anzusetzen wäre, werden Sie von Amt Kämmerei und Steuern angeschrieben und erhalten eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer übersandt.
Diese Erklärung ist in jedem Fall abzugeben.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 8 % der Nettokaltmiete.
Bei Wohnungen die eigengenutzt, ungenutzt, unentgeltlich oder unterhalb der ortüblichen Miete überlassen werden, gilt die ortsübliche Miete.
Die Nettokaltmiete ist die monatlich zu zahlende Miete für den Wohnraum ohne Nebenkosten (z.B. Kosten für Sammelheizung, Warmwasser oder Grundbesitzabgaben) und Betriebskosten (Strom- und Gasverbrauch).
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Obere Königsstraße 7
34117 Kassel