Beschreibung
Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes
Für durch Jagdausübungsberechtigte erlegtes Wild (Wildschweine, Füchse, Dachse, Waschbären) ist vor dem Verzehr eine amtliche Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben.
Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen
Hierfür kann die für den Wohnort der Jagdausübungsberechtigten zuständige Veterinärbehörde die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen an diese Personen übertragen.
Die Übertragung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Wild zur Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt wurde oder nur kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch abgegeben werden.
Wildmarken
Die erlegten Tiere sind mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.
Im Rahmen der Digitalisierung ist zusätzlich die Nutzung der digitalen Wildmarken (Diwima®) mittels App möglich. Hiermit kann die Abgabe, Untersuchung und Freigabe der Trichinenproben papierlos erfolgen.
Die althergebrachten Wildmarken sind weiterhin in Verbindung mit dem Wildursprungsschein in Papierform nutzbar.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Anschrift
Stegerwaldstraße 26a
34123 Kassel