Beschreibung
Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes (Übertragung, Trichinenproben, Wildmarken)
Für durch Jagdausübungsberechtigte erlegtes Wild (Wildschweine, Füchse, Dachse, Waschbären) ist vor dem Verzehr eine amtliche Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben.
Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen
Hierfür kann die für den Wohnort der Jagdausübungsberechtigten zuständige Veterinärbehörde die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen an diese Personen übertragen.
Die Übertragung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Wild zur Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt wurde oder nur kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch abgegeben werden.
Wenn Sie in Kassel wohnen, können Sie eine Übertragung nach § 6 Absatz 2 Tier-LMÜV beim Veterinäramt der Stadt Kassel beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie Ihres gültigen Jagdscheines (alle ausgefüllten Seiten)
- Teilnahmebescheinigung an einer Schulung zur „Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein“
- Antrag auf Übertragung der selbständigen Entnahme von Proben bei Wildschweinen zur Untersuchung auf Trichinen PDF-Datei 84 kB
Abgabe von Trichinenproben
Die Trichinenprobe kann beim Veterinäramt der Stadt Kassel in Kassel oder beim Veterinäramt des Landkreises Kassel in Wolfhagen und der Außenstelle Hofgeismar oder bei der Trichinenuntersuchungsstelle der für den Erlegeort zuständigen Behörde zur Untersuchung abgegeben werden. Es empfiehlt sich, dabei immer die Übertragung vorzulegen.
Wenn Sie die Diwima®-App nutzen, können Sie ab sofort die Trichinenproben, nachdem Sie die Daten in der Diwima®-App erfasst haben, jederzeit in jeweils einem der gekühlten Briefkästen an den folgenden Standorten einwerfen:
1. AGiL gGmbH, Raiffeisenweg 2, 34466 Wolfhagen
2. Landkreis Kassel, Außenstelle Hofgeismar (Eingang Labor), Garnisonstraße 6, 34369 Hofgeismar
3. Metzgerei Krüger/Wiegand (Innenhof), Leipziger Straße 491, 34260 Kaufungen
Abgabe von Wildschweintrichinenproben (Annahmezeiten) PDF-Datei 235 kB PDF-Datei 235 kB
Wildmarken
Die erlegten Tiere sind mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.
Im Rahmen der Digitalisierung ist zusätzlich die Nutzung der sogenannten digitalen Wildmarken (Diwima®) mittels App möglich. Hiermit kann die Abgabe, Untersuchung und Freigabe der Trichinenproben papierlos erfolgen.
Die althergebrachten Wildmarken sind weiterhin in Verbindung mit dem Wildursprungsschein in Papierform nutzbar. Aufgrund der Kooperation mit dem Landkreis Kassel, ist die Bestellung von Wildmarken nur noch beim Landkreis Kassel möglich.
Bei Fragen zu den Wildmarken, zum Bestellvorgang bzw. zur Nutzung der Diwima®-App setzen Sie sich bitte mit dem Landkreis Kassel, Frau Lachmayer (Telefon 0561 1003-3303), in Verbindung.
Hinweis zur Abgabe, Umstellung der Wildmarken PDF-Datei 232 kB
Die Bestellung von Wildmarken ist beim Landkreis Kassel online möglich.
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Anschrift und Öffnungszeiten
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Anschrift
Stegerwaldstraße 26a
34123 Kassel