Beschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist dann gültig, wenn die dortige Ortsform für Eheschließungen eingehalten wurde und zwischen den Ehegatten nach deren Heimatrecht auch kein Ehehindernis besteht. Ehen von Personen, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sind in Deutschland unwirksam. Ehen von Personen, die bei der Eheschließung das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten, sind für Deutschland durch das Familiengericht aufzuheben. Für Ehen, die vor dem 22.7.2017 geschlossen wurden, sind Ausnahmen von der Unwirksamkeit bzw. Aufhebbarkeit gesetzlich geregelt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Eheschließung - Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Hinweis
Derzeit finden keine offenen Sprechzeiten statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
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Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel