Sie sind mit Wohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
Sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Nach Prüfung der Gültigkeit der Ehe wird zeitnah ein deutsches Eheregister erstellt. Die Ausstellung einer Eheurkunde ist direkt danach möglich.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere Unterlagen sind erforderlich, sofern Sie nicht in Kassel geboren sind bzw. Ihre Ehe/begründete Lebenspartnerschaft nicht in Kassel geschlossen/begründet wurde:
bei Geburt der Eheleute in einer anderen deutschen Stadt
bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe: 94 Euro
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 23,50 Euro
Ausfertigung der Eheurkunde
- ein Exemplar: 12 Euro
- jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 6 Euro
Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses rechtzeitig informiert.
Für Heiratsurkunden einiger ausländischer Staaten verlangt das Standesamt eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation). Erkundigen Sie sich vor Ihrer Eheschließung, ob nach der Eheschließung eine überbeglaubigte ausländische Heiratsurkunde nötig ist.