Beschreibung
Achtung - Einschränkung unseres Dienstleistungsangebotes
Aufgrund der aktuellen Krisensituation in der Ukraine können folgende Dienstleistungen aktuell nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten, es entstehen Ihnen hierdurch aber keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile:
- Adressänderungen auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
- Neusetzung PIN elektronischer Aufenthaltstitel / Freischaltung eiD-Funktion
- Allgemeine ausländerrechtliche Beratungen
- Neuausstellungen von Niederlassungserlaubnissen (Wiedereinreisen nach Deutschland und Erwerbstätigkeit sind mit altem und neuen Pass und der bisherigen Neiderlassungserlaubnis möglich)
- Erteilung Niederlassungserlaubnisse außer bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis
- Bei allen Anfragen per Post, Telefax, E-Mail und Kontaktformular ist darüber hinaus mit deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis! - Aktuelle Hinweise zum Russland-Ukraine-Konflikt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)
Aktuelle Maßnahmen im Kontext Coronavirus
Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Wenn Sie einen Termin erhalten haben, verzichten Sie bitte auf Begleitpersonen.
Bitte nutzen Sie auch unsere ausführlichen Dienstleistungsbeschreibungen zur Information. Eine Übersicht mit aktuellen Hinweisen zu Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status finden Sie hier. Das Gleiche gilt für unser Kontaktformular, dass Sie für aufenthaltsrechliche Fragen nutzen können.
Termine vereinbaren Sie bitte über die Behördennummer (0561) 115. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage auch zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Jugendlichen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammen-führung sind, kann in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Voraussetzung ist, dass sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt oder ihr Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen gesichert ist.
Das gleiche gilt für volljährige Ausländer, die seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung sind. Voraussetzung sind außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 29
34117 Kassel